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Veronika Ettwein
Gemeinde Niedereschach
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- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Absatz 1 BauGB -

- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Absatz 1 BauGB -

Der Gemeinderat der Gemeinde Niedereschach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.04.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „Steigäcker II“, Gemarkung Fischbach nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen. In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat den Vorentwurf des Bebauungsplans sowie den Vorentwurf der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 04.04.2024 gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Absatz 1 BauGB beschlossen.


1. Räumlicher Geltungsbereich
Das Plangebiet befindet sich in nördlicher Ortsrandlage von Fischbach, einem Teilort von Niedereschach. Im Norden und Osten geht das Gebiet in die freie Landschaft über, während es sich im Süden an bereits bestehende Wohnbebauung anschließt. Im Westen grenzen landwirtschaftliche Grünflächen mit dahinter anschließender Wohnbebauung an. Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens mit einer Gesamtfläche von 1,12 ha beinhaltet die Flurstücke und Teile der Flurstücke 127 (Römerweg), 258, 259, 260, 261, 262, 263, 276, 277, 287, 288, 289, 290, 291/3 (Steigäcker), 291/8. 291/9.
Der exakte räumliche Geltungsbereich ist der untenstehenden Plandarstellung zu entnehmen.

Steigäcker II


2. Ziele und Zwecke des Bebauungsplanverfahrens
Mit dem vorliegenden Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzung für die Erweiterung des Wohngebiets „Steigäcker I“ und damit die Ausweisung weiterer dringend benötigter Wohnbauflächen in der Gemeinde Fischbach geschaffen werden.

3. Umweltbezogene InformationenNeben dem Planentwurf sind folgende wesentliche umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen (teilweise in Form von Fachgutachten) verfügbar:

  • Umweltbericht mit Aussagen zur Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen der Planung und möglichen Betroffenheiten von Menschen (insb. Wohn- und Erholungsfunktionen), Pflanzen und Tieren (insb. Lebensraum), der biologischen Vielfalt und des Artenschutzes, Boden (insb. Flächenversiegelung), Wasser (insb. der Rückhalt und die Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers), Klima (insb. Kaltluft- und Frischluftproduktion), des Landschafts- und Ortsbildes (Beeinträchtigung als Folge der Bebauung) sowie von Kultur- und Sachgütern und deren jeweiliger Wechselwirkungen vom04.2024 (Datum des Berichts).Zudem die Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen auf die vorgenannten Schutzgüter.
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Aussagen zu den vom Vorhaben betroffenen Biotop- und Habitatstrukturen und der vorhabenbedingten Betroffenheit von planungsrelevanten Arten sowie der auf dieser Basis zu ergreifenden Maßnahmen vom 04.04.2024.

4. ÖffentlichkeitsbeteiligungDer Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans, bestehend aus

  • zeichnerischem Teil,
  • Textteil,
  • örtlichen Bauvorschriften und
  • Begründung inklusive Anlagen (Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag)

wird in der Zeit vom 12.07.2024 bis einschließlich 12.08.2024 im Internet unter https://www.niedereschach.de  veröffentlicht.
In diesem Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zu den Planungen äußern.
Es wird auf folgendes hingewiesen:

  • Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
  • Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
  • Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (Mailadresse: lauer@niedereschach.de); sie können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Niedereschach,           Villinger Str. 10, 78078 Niedereschach während der üblichen Dienststunden oder nach Terminvereinbarung        abgegeben werden.
  • Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers bzw. der Verfasserin enthalten.
  • Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen bei der Gemeinde Niedereschach, Villinger Str. 10, 78078 Niedereschach während der üblichen Dienststunden öffentlich im Eingangsbereich           

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