Dieses Jahr findet wieder das Travel Event der Firma Touratech GmbH in Niedereschach statt. Das Event-Gelände befindet sich auf dem Neubaugelände der Firma Touratech GmbH sowie auf einem abgesperrten Teilstück der Dauchinger Straße. Eine Vollsperrung der Dauchinger Straße ist deshalb nicht erforderlich. Der gesamte Verkehr kann über das Gewerbegebiet umgeleitet werden. Die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts Schwarzwald-Baar-Kreis hat deshalb die Sperrung bzw. die Umleitung angeordnet. Die Sperrung bzw. Umleitung gilt für folgenden Zeitraum: Freitag, 9. Juni 2023 ab 12 Uhr bis einschließlich Sonntag, 11. Juni 2023 um 18 Uhr. Die Straßensperrung beginnt, aus der Ortsmitte kommend, nach der Einfahrt „Gewerbestraße / Fa. Holzwerk Roth“ und endet kurz vor der Einfahrt „Spitzäcker / Fa. Nobatec“. Der „Lohnweg“ wird auf einer Teilstrecke als Einbahnstraße ausgewiesen. Verkehrsteilnehmer, die in das Gewerbegebiet Niedereschach gelangen wollen, können der Umleitungsbeschilderung über die Gewerbestraße – Wilhelm-Jerger-Straße – zur zweiten Aus-/Einfahrt folgen, dies gilt für beide Richtungen. Das Gewerbegebiet kann somit durchgehend erreicht werden. Für die direkten Anwohner des „Hohrains“ ist die Zufahrt jederzeit möglich. Zur einfacheren Handhabung erhalten diese einen speziell angefertigten Ausweis der Firma Touratech GmbH. Eine Ausschilderung der Umleitung wird erfolgen. Bitte beachten Sie hierzu den beigefügten Planausschnitt. Außerdem weisen wir darauf hin, dass der Wertstoffhof im Gewerbegebiet an diesem Samstag geöffnet ist, so dass unsere Bürgerinnen und Bürger auch an diesem Tag den Wertstoffhof nutzen können! Wir wissen, diese außergewöhnliche und spannende Veranstaltung, welche nebenbei unser Dorf in ganz Deutschland bekannt macht und um die uns viele Städte und Gemeinden beneiden, verlangt uns allen auch einiges ab, daher bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger sehr herzlich um ihr Verständnis. Wenn sie Fragen zur Veränderung der Verkehrsführung oder dem Travel-Event haben, können sie sich gerne an Herrn Blum (Tel.: 07728 92791355) von der Firma Touratech GmbH wenden. Ihre Gemeinde Niedereschach
Montag, 19. Juni 2023 18:30 Uhr Gemeinderatssitzung Sitzungssaal Rathaus Niedereschach Änderungen bleiben vorbehalten.
25.05.2023
Hallenbad geschlossen von KW 22 bis KW 36
Das Hallenbad ist in der Zeit vom Beginn der Pfingstferien bis zum Ende der Sommerferien (KW22 bis KW 36) für den öffentlichen Badebetrieb geschlossen. Wir bitten um Beachtung.
Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinde 78078 Niedereschach für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen und den Strafkammern des Landgerichts Konstanz. Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 15. Mai 2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Konstanz und das Amtsgericht Villingen-Schwenningen gefasst. Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 12. Juni bis 19. Juni 2023 während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht an folgendem Ort aus: Bürgermeisteramt Villinger Straße 10 -Bürgerbüro- 78078 Niedereschach Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll beim Bürgermeisteramt, Villinger Straße 10, Zimmer Nr. 2.00 in 78078 Niedereschach Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten. Niedereschach, den 25. Mai 2023 gez. Ragg, Bürgermeister Anhang (Text §§ 32 bis 34 GVG): Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) § 32 (Unfähigkeit zum Schöffenamt) Unfähig zu dem Amt eines Schöffen sind: Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind; Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann. § 33 (Nicht zu berufende Personen) Zu dem Amt eines Schöffen sollen nicht berufen werden: Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das fünfundzwanzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden; Personen, die das siebzigste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden; Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen; Personen, die aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind; Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind; Personen, die in Vermögensverfall geraten sind. § 34 (Weitere nicht zu berufende Personen) (1) Zu dem Amt eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: der Bundespräsident; die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung; Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand versetzt werden können; Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte; gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer; Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind. (2) Die Landesgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere Verwaltungsbeamte bezeichnen, die zu dem Amt eines Schöffen nicht berufen werden sollen.
21.04.2023
Große Einschränkungen im Busverkehr der Linie 750 Schwenningen – Dauchingen – Niedereschach – Horgen
Aufgrund von Arbeiten bezüglich dem Projekt „Notwasserversorgung“ am Ortsende von Dauchingen in Richtung Niedereschach unter Vollsperrung müssen alle Busse der Linie 750 ab Montag 24. April bis mindestens 30. Juni umgeleitet werden. Die Fahrzeiten und Linienwege wurden für die Zeit der Sperrung geändert. Es gilt ein Baustellenfahrplan mit teilweise stark eingeschränkter Bedienung und geänderten Abfahrtszeiten. Die Busse der Linie 750 aus Horgen (teilweise nun erst beginnend in Niedereschach) fahren von der Haltestelle Niedereschach Altes Rathaus den Umleitungsweg über die Haltestelle Niedereschach, Villinger Straße, weiter über Kappel und Weilersbach nach Dauchingen. In Dauchingen werden die Haltestellen Eichendorffstraße und Villinger Straße zusätzlich bedient, die Haltestellen Vordere Straße, Niedereschacher Str. Auf Firsten, Gachenberg und Längental entfallen. Die Haltestelle Niedereschach Reuten entfällt komplett. Die Haltestelle Niedereschach Gewerbegebiet kann nur noch in reduziertem Umfang bedient werden. Es wurde versucht, die wichtigsten Verbindungen für den Berufsverkehr aufrecht zu erhalten. Die Fahrtmöglichkeiten ins/ ab dem Gewerbegebiet sind im Baustellenfahrplan teilweise in Fahrtrichtung Horgen und teilweise in Fahrtrichtung Schwenningen dargestellt. Es muss zwingend der Baustellenfahrplan beachtet werden. Ebenfalls betroffen ist der freigestellte Schülerverkehr der Gemeinschaftsschule Eschach-Neckar, auch hier können nicht alle Haltestellen wie gewohnt bedient werden. Diese Fahrten können dem Baustellenfahrplan der Linie 751 entnommen werden. Alle anderen Buslinien in Dauchingen (775, 651) und Niedereschach (650, 680) verkehren unverändert und können alle üblichen Haltestellen bedienen. Der Baustellenfahrplan 750 sowie aktuelle Informationen können auch auf der Homepage des Verkehrsverbunds Schwarzwald-Baar-Heuberg (Move) unter www.mein-move.de heruntergeladen werden. Uns ist bewusst, dass der Baustellenfahrplan eine erhebliche Einschränkung im Busangebot, insbesondere für das Gewerbegebiet Niedereschach, darstellt. Wir hoffen, dennoch eine – für die Dauer der Sperrung – praktikable Lösung gefunden zu haben, die sowohl die betrieblichen Aspekte der Verkehrsunternehmen genau wie Pünktlichkeit im Fahrplan, Anschlusssicherung und einen zuverlässigen Schülerverkehr sichert. In Vorgesprächen mit dem zuständigen Ingenieurbüro und der Gemeinde Dauchingen haben wir auf die massiven negativen Auswirkungen auf den ÖPNV hingewiesen und um einen möglichst zügigen Baufortschritt gebeten.