23.03.2023
Tourismus- und Bürgerinformation
Verschiedene Broschüren für die Urlaubs- bzw. Freizeitgestaltung, für Urlauber und selbstverständlich auch für unsere Bürger, liegen kostenlos am Schriftenstand im Rathaus aus. Bestimmt ist auch für Ihre Urlaubsplanung bzw. Freizeitgestaltung etwas interessantes dabei. Dies sind u. a.: „WANDER ROUTEN “ Band 1 und 2 30 ParadiesTouren stellen die schönsten Landschaften und Wanderstrecken zwischen Sulz a. N. und Blumberg, sowie Schonach i. Schw. und Rottweil vor. Jede Tour beinhaltet die Karte mit Höhenprofil sowie Beschreibung. „RAD ROUTEN “ Band 1, 2 + 3 30 herrliche Radrundtouren in der Region Schwarzwald und Alb mit einer Gesamtlänge von 1.150 Kilometern warten darauf entdeckt zu werden. Jede Tour beinhaltet die Karte mit Höhenprofil sowie Beschreibung. www.rad-und-wanderparadies.de Gäste-Journal – die offizielle Gästezeitung des Schwarzwald Tourismus
23.03.2023
Aufgrund von Asphaltdeckensanierung müssen Sie in folgendem Bereich mit Beeinträchtigungen rechnen:
Ab 12 KW vorbereitende Arbeiten Ab 14 KW Aspahltdeckensanierung im Bereich Bühlweg - Fischbach. Die Benutzung dieser Straße ist erschwert und es kann zu Behinderungen kommen. Die Bauarbeiten dauern ca. 5 Wochen. Wir bitten um Verständnis.
23.03.2023
Blutspendetermin
Wir weisen bereits heute auf den nächsten Blutspendetermin am Donnerstag, den 06.04.2023 in Niedereschach hin. Wir bitten Sie den Termin vorzumerken. Blutspender sind Lebensretter.
16.03.2023
Neue Mitarbeiterin
Als neue Mitarbeiterin heißen wird Frau Antonia Weiß im Team unserer Rathausverwaltung willkommen und freuen uns auf die bevorstehende Zusammenarbeit. Frau Weiß hat mit Erfolg ihr Studium an der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Kehl absolviert. Sie verstärkt das Team des Rechnungsamtes und wird dort in so komplexen Bereichen wie dem Erschließungs- und Beitragsrecht, der Gebührenkalkulation, der Aufstellung des Haushaltsplanes, der Erstellung des Jahresabschlusses und der Rechnungsprüfung mitwirken.
Auch machen wir darauf aufmerksam, dass – wie auch bereits in den Vorjahren – keine Fälligkeitsanzeigen mehr für die Vorauszahlungen im April und August erstellt werden. Die Vorauszahlungen sind auf der Endabrechnung mit Fälligkeitsterminen angezeigt und gelten damit als veranlagt. Die Bürger werden gebeten, sich diese Termine entsprechend vorzumerken und pünktlich zu überweisen. Bei den Zahlungspflichtigen, die am Lastschriftverfahren teilnehmen, werden die Vorauszahlungen zum Fälligkeitstermin eingezogen, wie auf der Rechnung entsprechend vermerkt. Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung. Bürgermeisteramt - Gemeindekasse –