Der Gemeinderat ...
... ist ein Organ der Gemeindeverwaltung.
... ist die Vertretung der Bürger der Gemeinde.
... legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und beschließt über alle Angelegenheiten in seinem Zuständigkeitsbereich.
... kann Angelegenheiten an Ausschüsse oder an den Bürgermeister, soweit dieser nicht kraft Gesetzes zuständig ist, übertragen.
... überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse.
... besteht aus den gewählten Ratsmitgliedern und dem Bürgermeister.
... wird gewählt von den Bürgern der Gemeinde
auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.
(Bürger ist, wer seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt,
Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder
Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen
Union ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat.)
Jeder Bürger der Gemeinde hat das Recht zum Mitglied des Gemeinderats gewählt zu werden.
(Dieser Beitrag dient nur zur Information und ist nicht abschließend.)