Kontakt

Frau
Katharina Roos
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-0
Fax (0 77 28) 648-51
Ich bin erreichbar für Sie:
Montag bis Freitag
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch
13:45 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag
13:45 Uhr bis 18:00 Uhr

Öffnungszeiten des Rathauses:
Montag bis Freitag
07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag
13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Gemeinde Aktuell

Das Gemeindeblatt "Gemeinde Aktuell" erscheint jeden Donnerstag.

Über die "Gemeinde Aktuell" informieren unserer Kirchen, Vereinen und Organisationen über ihre Aktivitäten und Veranstaltungen und ist als Amtsblatt das direkte Sprachrohr der Gemeindeverwaltung.
Mit Bezug der "Gemeinde Aktuell" sind Sie also immer auf dem Laufenden.

Abonnieren können Sie das "Gemeinde Aktuell" über Nussbaum Medien Rottweil GmbH & Co. KG. Nähere Informationen finden Sie hier>

Sie möchten eine Anzeige in unserem Amtsblatt schalten? Nähere Informationen finden Sie hier>

Amtliche Bekanntmachungen

Tourismus- und Bürgerinformation (23. März 2023)

Verschiedene Broschüren für die Urlaubs- bzw. Freizeitgestaltung, für Urlauber und selbstverständlich auch für unsere Bürger, liegen kostenlos am Schriftenstand im Rathaus aus. Bestimmt ist auch für Ihre Urlaubsplanung bzw. Freizeitgestaltung etwas interessantes dabei. Dies sind u. a.:
 
„WANDERROUTEN Band 1 und 2
30 ParadiesTouren  stellen  die schönsten Landschaften und Wanderstrecken zwischen Sulz a. N. und Blumberg, sowie Schonach i. Schw.  und Rottweil vor. Jede Tour beinhaltet die Karte mit Höhenprofil sowie Beschreibung.
 
 
„RADROUTEN Band 1, 2 + 3
30 herrliche Radrundtouren in der Region Schwarzwald und Alb mit einer Gesamtlänge von 1.150 Kilometern warten darauf entdeckt zu werden. Jede Tour beinhaltet die Karte mit Höhenprofil sowie Beschreibung.
www.rad-und-wanderparadies.de
 
Gäste-Journal – die offizielle Gästezeitung des Schwarzwald Tourismus
 

Aufgrund von Asphaltdeckensanierung müssen Sie in folgendem Bereich mit Beeinträchtigungen rechnen: (23. März 2023)

Ab 12 KW            vorbereitende Arbeiten
 
Ab 14 KW            Aspahltdeckensanierung im Bereich Bühlweg - Fischbach.
Die Benutzung dieser Straße ist erschwert und es kann zu Behinderungen kommen. Die Bauarbeiten dauern ca. 5 Wochen.
 
 
Wir bitten um Verständnis.

Blutspendetermin (23. März 2023)

Wir weisen bereits heute auf den nächsten Blutspendetermin am Donnerstag, den 06.04.2023 in Niedereschach hin. Wir bitten Sie den Termin vorzumerken. Blutspender sind Lebensretter. 

Neue Mitarbeiterin (16. März 2023)

Als neue Mitarbeiterin heißen wird Frau Antonia Weiß im Team unserer Rathausverwaltung willkommen und freuen uns auf die bevorstehende Zusammenarbeit. Frau Weiß hat mit Erfolg ihr Studium an der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Kehl absolviert. Sie verstärkt das Team des Rechnungsamtes und wird dort in so komplexen Bereichen wie dem Erschließungs- und Beitragsrecht, der Gebührenkalkulation, der Aufstellung des Haushaltsplanes, der Erstellung des Jahresabschlusses und der Rechnungsprüfung mitwirken.

Vorauszahlungen 2023 für die Wasser- und Abwassergebühren (03. März 2023)

Auch machen wir darauf aufmerksam, dass – wie auch bereits in den Vorjahren – keine Fälligkeitsanzeigen mehr für die Vorauszahlungen im April und August erstellt werden. Die Vorauszahlungen sind auf der Endabrechnung mit Fälligkeitsterminen angezeigt und gelten damit als veranlagt. Die Bürger werden gebeten, sich diese Termine entsprechend vorzumerken und pünktlich zu überweisen. Bei den Zahlungspflichtigen, die am Lastschriftverfahren teilnehmen, werden die Vorauszahlungen zum Fälligkeitstermin eingezogen, wie auf der Rechnung entsprechend vermerkt. Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung. Bürgermeisteramt
- Gemeindekasse –

Endabrechnung Wasser- und Abwassergebühren 2022 (03. März 2023)

In der ersten Februarwoche wurden die Endabrechnungen der Wasser- und Abwassergebühren 2022 zugestellt.Die Nachzahlungen waren am 24.02.2023 zur Zahlung fällig. Wir machen auf diesen Termin aufmerksam und bitten um Erledigung, sofern noch nicht geschehen. Bei den Zahlungspflichtigen, die am Lastschriftverfahren teilnehmen, wurden die Nachforderungen aus der Endabrechnung zum Fälligkeitstermin eingezogen, wie auf der Rechnung entsprechend vermerkt. Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung. Bürgermeisteramt
- Gemeindekasse –

Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 gesucht (03. März 2023)

In diesem Jahr werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in unserer Gemeinde insgesamt 3 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Villingen-Schwenningen und Landgericht Konstanz als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Gemeindevertretung schlägt doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten, wie an Schöffinnen und Schöffen benötigt werden, dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht vor, der aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Ersatzschöffen wählen wird.Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen den ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die den Verlust zur Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdienerinnen und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffinnen und Schöffen gewählt werden.Schöffinnen und Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die eine Schöffin oder ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Das verantwortungsvolle Amt einer Schöffin oder eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Schöffinnen und Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht ein großes Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa, wenn die oder der Angeklagte aufgrund ihres/seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.Schöffinnen und Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffinnen und Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage gegen die öffentliche Meinung nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffinnen und Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich entsprechend verständlich machen, auf die/den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt. Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) ab sofort bis zum: 14. April 2023
 bei der Gemeinde Niedereschach, Hauptamt – Frau Monika Rieble -, Villinger Straße 10, Tel.: 07728 / 64830 schriftlich für die Aufnahme in die Vorschlagsliste. Das Bewerbungsformular kann im Internet unter www.niedereschach.de abgerufen oder bei der Gemeindeverwaltung angefordert werden.Weitere Informationen zum Schöffenamt sowie die Broschüre „Leitfaden für Schöffen“ gibt es zudem:

- auf der Homepage des Justizministeriums Baden-Württemberg unter www.justiz-bw.de in der Rubrik Service – Das Schöffenamt oder
- auf der Internetseite des Bundesverbands ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V. – Deutsche Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen unter www.schoeffen2023.de oder
- auf der Internetseite des Bunds ehrenamtlicher Richterinnen und Richter – Deutsche Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen, Landesverband Baden-Württemberg e.V. unter www.schoeffen-bw.de

Die Gemeindeverwaltung

Bauernmarkt (19. Dezember 2022)

Bauernmarkt
Wir geben bekannt, dass der nächste Bauernmarkt am Samstag, den 01.04..2023 in der Zeit von 07.30 – 10.30 Uhr beim Eschachpark stattfindet.