Öffentliche Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung
Der Gemeinderat der Gemeinde Niedereschach hat am 29.04.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan Sondergebiet „Föhrlesbühl" und eine Satzung für örtliche Bauvorschriften als eigenständige Satzung gemäß § 2 (1) BauGB aufzustellen.In öffentlicher Sitzung am 18.11.2024 hat der Gemeinderat die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Ziele und Zwecke der Planung
Gegenstand der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage am südöstlichen Ortsrand im Ortsteil Fischbach. Hier beabsichtigt der Investor Energy Heroes GmbH auf einer Gesamtfläche von ca. 9,48 ha die Erzeugung regenerativer Energie.Die PV-Anlage ist mit einer Leistung von ca. 9,2 MW geplant. Sie dient der Gewinnung von Strom aus Sonnenenergie, welcher in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Der Einspeisepunkt ist bereits mit dem Netzbetreiber, die Naturenergie Netze GmbH, abgestimmt. Der Investor beabsichtigt die Beteiligung der Gemeinde an den Umsätzen der Solarenergiegewinnung zu beteiligen. Mit dem vorliegenden Bebauungsplan sollen die rechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für eine verträgliche gewerbliche Nutzung geschaffen werden.
StandortAktuell werden die Flächen als landwirtschaftliches Grünland genutzt. Es handelt sich um 2 Flurstücke, die sich ca. 1 km östlich der Landstraße L181 befinden. Das Plangebiet (9,48 ha) umfasst die Flurstücke 836 und 880 auf der Gemarkung Fischbach. Planungsrechtliche SituationDie Fläche befindet sich im Außenbereich nach § 35 BauGB. Da Solaranlagen nicht zu den privilegierten Nutzungen im Außenbereich zählen, ist für die Errichtung eines großflächigen Solarparks die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.Für den Bebauungsplan ist das sog. Regelverfahren mit 2-stufiger Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen. Im Zusammenhang mit der Planaufstellung ist eine Umweltprüfung mit Umweltbericht einschließlich Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und Artenschutzprüfung erforderlich.Im wirksamen Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Villingen-Schwenningen ist der Standort als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Damit der Bebauungsplan aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt werden kann, ist der FNP punktuell zu ändern und die Fläche als Sonderbaufläche Solarpark auszuweisen. Die FNP-Änderung ist möglichst zeitgleich zum Bebauungsplan im Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB durchzuführen. Die Verwaltungsgemeinschaft plant den Aufstellungsbeschluss der FNP-Änderung in der Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses am 12.12.2024. Umweltbezogene Informationen: Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind bei der Gemeinde Niedereschach verfügbar: Im Rahmen des Vorentwurfs des Umweltberichts (Fassung vom 18.11.2024, Büro 365° freiraum+umwelt):
- Schutzgut Mensch:
Wohnumfeld, Erholungsfunktion, Gesundheit, Wohlbefinden, Radweg - Schutzgut Pflanzen, Biotope und Biologische Vielfalt
Die Fläche liegt im Naturraum „Obere Gäue“ (Nr. 122) innerhalb der Großlandschaft „Neckar- und Tauber-Gäuplatten“ (Nr. 12) (Daten- und Kartendienst der LUBW). - Tiere
Artenschutzrechtliche Untersuchungen für Brutvögel im Frühsommer 2024. Wird zum Entwurf ergänzt. - Fläche
Landwirtschaft, Versiegelung - Geologie und Boden
Bodenfruchtbarkeit, Ausgleichskörper, Filterfunktion - Wasser
Das Plangebiet befindet sich in der hydrogeologischen Einheit „Mittleres Muschelkalk“, welche alsGrundwasser(gering)leiter fungiert. - Oberflächengewässer
Keine - Klima und Luft
Kaltluftentstehung, Luftqualität, Vorbelastung, Frischluft- und Kaltluftversorgung - Landschaft
Sichtbeziehung, Fernwirkung, Naherholung - Kultur und andere Sachgüter
Bodendenkmale
Umweltrelevante Gutachten:
- Artenschutzrechtliches Gutachten nach § 44 BNatSchG (Brutvögel), noch zu erstellen.
Alle umweltbezogenen Informationen werden zusammen mit dem Bebauungsplan ausgelegt. Veröffentlichung Der Öffentlichkeit wird im Rahmen der Veröffentlichung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung vom 02.12.2024 bis einschließlich 17.01.2025 nachfolgend veröffentlicht.Darüber hinaus ist der Entwurf des Bebauungsplans in diesem Zeitraum auch im Rathaus Niedereschach, Villinger Straße 10, 78078 Niedereschach, während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann öffentlich ausgelegt. Während der Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden (z.B. per E-Mail an info@niedereschach.de), bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift). Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 5 BauGB). Niedereschach, 25.11.2024Martin RaggBürgermeister
Zum Download
- Zeichnerischer Teil (776,1 KiB)
- Satzung (39,8 KiB)
- Textliche Festsetzung (60,6 KiB)
- Begründung gem. § 2a BauGB (761,2 KiB)
- Umweltbericht (2,491 MiB)