- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Absatz 1 BauGB -
- Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Absatz 2 BauGB -

Der Gemeinderat der Gemeinde Niedereschach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.11.2025 die Aufstellung des Bebauungsplan-Sammelverfahrens zur „Zulässigkeit von Anlagen für soziale Zwecke in Gewerbegebieten“ nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen. In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplan-Sammelverfahrens in der Fassung vom 27.10.2025 gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen.

1. Räumlicher Geltungsbereich
Die Plangebiete der zu ändernden Bebauungspläne befinden sich im südlichen Siedlungsbereich von Niedereschach. Die Geltungsbereiche der zu ändernden Bebauungspläne sind in der nachfolgenden Abbildung und der anschließenden tabellarischen Übersicht zusammenfassend dargestellt.
Der exakte räumliche Geltungsbereich ist der untenstehenden Plandarstellung zu entnehmen.

Lageplan

Name des Bebauungsplans
Datum der RechtskraftAuf dem Ösch19.08.1982                Erweiterung und Änderung Bebauungsplan Auf dem Ösch09.02.1984                Erweiterung und 2. Änderung des Bebauungsplanes Auf dem Ösch03.08.1989                3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Auf dem Ösch20.02.1992                4. Änderung des Bebauungsplanes Auf dem Ösch27.06.1996                5. Änderung und Erweiterung Bebauungsplan Auf dem Ösch07.05.1998                Auf dem Ösch – 6. Änderung08.01.2015  Auf dem Ösch, Teil II28.01.1999                Auf dem Ösch, Teil II 1. Änderung31.03.1999                Auf dem Ösch, Teil II 2. Änderung12.07.2001  Auf dem Ösch III19.07.2012  Auf dem Ösch IV30.11.2017  Auf´m Zimmermann30.04.1980                1. Änderung des Bebauungsplanes Auf´m Zimmermann18.12.1980                2. Änderung des Bebauungsplanes Auf´m Zimmermann05.02.1987                3. Erweiterung des Bebauungsplanes Auf´m Zimmermann31.03.1989                4. Änderung des Bebauungsplanes Auf´m Zimmermann29.08.1991                5. Änderung des Bebauungsplanes Auf´m Zimmermann05.09.1991  Auf dem Zimmermann, Teil II01.06.1989                1. Änderung des Bebauungsplanes Auf dem Zimmermann, Teil II21.12.1989                2. Änderung des Bebauungsplanes Auf dem Zimmermann, Teil II13.12.1990                3. Änderung des Bebauungsplanes Auf dem Zimmermann, Teil II05.09.1991                4. Änderung des Bebauungsplanes Auf dem Zimmermann, Teil II05.09.1991  Auf´m Zimmermann, Teil III12.07.1990                1. Änderung und Erweiterung des                Bebauungsplanes Auf´m Zimmermann, Teil III23.07.1992                2. Änderung des Bebauungsplanes Auf´m Zimmermann, Teil III09.09.1993                3. Änderung des Bebauungsplanes Auf´m Zimmermann, Teil III01.08.1996                Erweiterung/Änderung                Auf dem Zimmermann, Teil III11.07.2013  Zwischen den Wegen15.07.2010                Zwischen den Wegen – 1. Änderung21.06.2012                Zwischen den Wegen – 2. Änderung23.02.2017                Zwischen den Wegen – 3. Änderung14.05.2020                Zwischen den Wegen – 4. Änderung25.02.2021  Wilhelm-Jerger-Straße12.04.2007

2. Ziele und Zwecke des Bebauungsplanverfahrens
Mit dem vorliegenden Sammelverfahren sollen in den Gewerbegebieten der nachfolgend genannten Bebauungspläne künftig Anlagen für soziale Zwecke nach § 8 Abs. 3 Satz 2 BauNVO wie z.B. Kindergärten, Kindertagesstätten, Kindertagespflegestätten etc. ausnahmsweise zugelassen werden.
Damit soll ansässigen Unternehmen und Gewerbebetrieben, freien Trägern und der Gemeinde die Möglichkeit eröffnet werden, Einrichtungen für die Kinderbetreuung im unmittelbaren Umfeld für Betriebsangehörige anbieten zu können.

3. Bebauungsplan gem. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren
Das Bebauungsplan-Verfahren wird im „vereinfachten Verfahren“ nach § 13 BauGB durchgeführt. Die Voraussetzungen hierzu werden erfüllt, da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und da weder UVP-pflichtige Vorhaben noch Natura-2000-Gebiete (FFH- oder Vogelschutzgebiete) betroffen sind sowie keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.
Für das Planungsverfahren ergeben sich nach § 13 (2) BauGB folgende begünstigende Besonderheiten:
Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB Verzicht auf die Umweltprüfung, den Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung.

4. Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus
- zeichnerischem Teil,
- Textliche Festsetzungen und
- Begründung
wird in der Zeit vom 01.12.2025 bis einschließlich 12.01.2026 im Internet unter www.niedereschach.de veröffentlicht.

In diesem Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zu den Planungen äußern.

Es wird auf folgendes hingewiesen:
- Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
- Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
- Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (Mailadresse: info@niedereschach.de); sie können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Niedereschach, Villinger Str. 10, 78078 Niedereschach während der üblichen Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung abgegeben werden.
- Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers bzw. der Verfasserin enthalten.
- Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen bei der Gemeinde Niedereschach, Villinger Str. 10, 78078 Niedereschach während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.

Kontakt

Frau
Veronika Ettwein
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-31
Fax (0 77 28) 648-52
Ich bin erreichbar für Sie:
Dienstag und Mittwoch vormittags
Donnerstag ganztags
Freitag

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Montag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
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Freitag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr