52. Änderung des Flächennutzungsplanes 1994 bis 2009
- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen
Beteiligung -
Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft VillingenSchwenningen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.04.2022 den
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB sowie den Beschluss zur
Öffentlichkeits- sowie Behördenbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB sowie § 4 (1)
BauGB (in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S.
3634), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S.
4147) geändert worden ist) für die 52. Änderung des seit dem 28.02.1998
wirksamen Flächennutzungsplanes 1994 bis 2009 gefasst.
Mit der 52. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009 soll ein Änderungspunkt
vorgenommen werden. Dieser befindet sich in der Stadt Villingen-Schwenningen,
Stadtbezirk Mühlhausen:
52. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009, Änderungspunkt 52.01
VS-Mühlhausen Gewann "Ried"
Ausweisung einer Wohnbaufläche
Im Rahmen der Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB liegt die
Begründung zur 52. Änderung des FNP 2009 in der Zeit vom:
4. Juli bis einschließlich 8. August 2022
im Stadtplanungsamt, Stadtbezirk Schwenningen, Winkelstraße 9, 2.OG / Flur
während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Die Flächennutzungsplanänderung kann auch im Internet unter
https://www.villingen-schwenningen.de/bauenwohnen/stadtplanung/bebauungsplan/oeffentlichkeits-und-behoerdenbeteiligung/ im
Zeitraum vom 04.07.2022 bis einschließlich 08.08.2022 abgerufen werden. Während
dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift an die
Stadt Villingen-Schwenningen, Stadtplanungsamt, Sachgebiet
Flächennutzungsplanung / Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft VillingenSchwenningen, Winkelstraße 9, 78056 Villingen-Schwenningen gerichtet werden,
alternativ können sie auch per Mail fnp@villingen-schwenningen.de abgegeben
werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollen die volle Anschrift der
Beteiligten enthalten. Anregungen, die nach Ablauf der Auslegungsfrist eingehen,
können nicht mehr berücksichtigt werden.
Villingen-Schwenningen, den 07.07.2022
Jürgen Roth
Oberbürgermeister, Vorsitzender des Gemeinsamen Ausschusses