Fragen?

Haben Sie Fragen zu den Lebenslagen oder einzelnen Dienstleistungen? Dann steht Ihnen unser Bürgerbüro mit Rat & Tat zur Seite

Ilona Gerdt
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-34
Fax (0 77 28) 648-51

Jeanette Christmann
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-35
Fax (0 77 28) 648-51

Frau
Katharina Roos
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-0
Fax (0 77 28) 648-51

Frau
Tina Maier
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-36
Fax (0 77 28) 648-51
Öffnungszeiten des Rathauses:
Montag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Alle Lebenslagen von A - Z

Register und Rollen

Für den Nachweis, dass Sie Ihr Gewerbe auch ausüben dürfen, sind bei der Gewerbeanmeldung in vielen Fällen weitere Schritte und Unterlagen notwendig.

Erfordert Ihr Gewerbebetrieb beispielsweise einen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb (Buchführung, Firmenführung, kaufmännische Ordnung der Vertretung und Haftung), sind Sie in jedem Fall Kaufmann und zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.

Für bestimmte Gewerbe wird ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister verlangt. Darin steht, ob eine juristische oder eine Einzelperson schon einmal gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat. Den Auszug benötigen Sie als Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit. Ohne ihn kann die zuständige Stelle nicht prüfen, ob Sie eine Genehmigung für ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (z.B. Gaststättenbetrieb oder Maklertätigkeit) erhalten.

Im Bereich des Handwerks ist der

  • selbstständige Betrieb
  • eines zulassungspflichtigen Handwerks
  • als stehendes Gewerbe

nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften gestattet.

Wenn Sie ein zulassungsfreies oder ein handwerksähnliches Gewerbe anmelden möchten, trägt die zuständige Handwerkskammer Sie nicht in die Handwerksrolle, sondern in das "Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes" ein.

Sind Sie im Bereich der Versicherungsvermittlung tätig, müssen Sie sich unter Umständen in das Vermittlerregister eintragen.

Freigabevermerk

02.05.2024 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg