Öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
Der Gemeinderat der Gemeinde Niedereschach hat am 12.03.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan Gewerbegebiet „Obere Reuten“ und eine Satzung für örtliche Bauvorschriften als eigenständige Satzung gemäß § 2 (1) BauGB aufzustellen.In öffentlicher Sitzung am 21.07.2026 hat der Gemeinderat über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung aus der Öffentlichkeit und der Behörden eingegangenen Stellungnahmen beraten, den Bebauungsplan und die FNP-Teiländerung im Entwurf festgestellt und jeweils die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 (2) i. V. m. § 4 (2) BauGB beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Lageplan

Ziele und Zwecke der Planung
Die Gemeinde Niedereschach ist im Regionalplan Schwarzwald-Baar-Heuberg als Verdichtungsbereich im ländlichen Raum dargestellt. Dieser ist als Siedlungs-, Wirtschafts- und Versorgungsschwerpunkt zu festigen und so weiterzuentwickeln, dass die Standortbedingungen zur Bewältigung des wirtschaftlichen Strukturwandels verbessert, Entwicklungsimpulse in den benachbarten ländlichen Raum vermittelt und Beeinträchtigungen der Wohn- und Umweltqualität vermieden werden.Darüber hinaus liegt Niedereschach in der Nähe der Landesentwicklungsachse Rottweil -Villingen-Schwenningen – Tuttlingen (B523) und direkt an der Verkehrsanbindung zur Autobahn A 81.Beide Gegebenheiten führen dazu, dass die Gemeinde Niedereschach sowohl für Wohnen als auch für Gewerbebetriebe als attraktive Kommune stets hohe Nachfragen nach Bauland verzeichnet. Das vorliegende Bebauungsplanverfahren samt der Gewerbegebietsausweisung dient ausschließlich der Bedarfsdeckung bereits in Niedereschach angesiedelter Betriebe, die ihren Erweiterungsbedarf bei der Gemeinde bereits angemeldet haben. StandortDas Plangebiet liegt westlich der L 423 (Niedereschach – Dauchingen) am südlichen Ortsrand von Niedereschach und schließt im Norden an bereits vorhandene gewerbliche Nutzungen an. Im Westen befindet sich die Wohnmobilanlage der Gemeinde Niedereschach. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 1550/3, 1555 und eine Teilfläche der Flurstücks 1550. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von 2,58 ha. Planungsrechtliche SituationDas Plangebiet ist im rechtskräftigen Bebauungsplan „Reiten und Camping“ als Sondergebietsfläche ausgewiesen. Nachdem diese Nutzung in Teilflächen aufgegeben worden ist, wurde die Planfläche im Flächennutzungsplan der VG Villingen-Schwenningen zu einem Gewerbegebiet umgeplant, so dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wird. Derjenige Teil des Sondergebiets „Reiten und Camping“, welcher sich außerhalb des aktuellen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Obere Reuten“ befindet, bleibt weiterhin rechtskräftig.Die Aufstellung des Bebauungsplans wird im „Regelverfahren“ mit allen planungsrechtlich notwendigen Verfahrensschritten durchgeführt (2-stufiges Beteiligungsverfahren, Erarbeitung eines Umweltberichtes mit Eingriff- / Ausgleichsbilanzierung) samt artenschutzrechtlicher Relevanzprüfung. Umweltbezogene Informationen: Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind bei der Gemeinde Niedereschach verfügbar: Aus dem Entwurf des Umweltberichts ergeben sich folgende Betroffenheiten der einschlägigen Schutzgüter (Fassung vom 21.07.2026, Büro Faktorgrün, Rottweil): 

  • Schutzgut Mensch:
    Vorbelastung, Bestandsnutzung
  • Schutzgut Flora, Fauna und Biotope
    Lebensraum, Nahrungshabitat, Biotope, vorhandene Überbauungen
  • Boden
    Flächenverbrauch, Überbauung
  • Wasser
    Grundwasserregime
  • Oberflächengewässer
    Keine Fließgewässer betroffen
  • Klima und Luft
    Kaltluftentstehung
  • Landschaft
    Sichtbeziehung, Fernwirkung, Naherholung, Hundesportplatz
  • Kultur und andere Sachgüter
    Bodendenkmale
  • Wechselwirkungen
    Keine erheblichen Auswirkungen

Weitere umweltrelevante Gutachten:- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (Fassung vom 21.07.2026, Faktorgrün, Rottweil)
- Natura 2000 – Vorprüfung im Rahmen des Eingriffs in das vorhandene Vogelschutzgebiet „Baar“ (Fassung vom 21.07.2026, Faktorgrün, Rottweil):
 Veröffentlichung Der Öffentlichkeit wird im Rahmen der Veröffentlichung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung vom 03.08.2026 bis einschließlich 18.09.2026 unter www.niedereschach.de veröffentlicht.Darüber hinaus ist der Entwurf des Bebauungsplans in diesem Zeitraum auch im Rathaus Niedereschach, Villinger Straße 10, 78078 Niedereschach, während der üblichen Öffnungszeiten für jedermann öffentlich ausgelegt. Während der Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden (z. B. per E-Mail an info@niedereschach.de), bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege abgegeben werden (z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift). Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB).  Niedereschach, 23.07.2026Martin RaggBürgermeister