Kontakt

Frau
Katharina Roos
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-0
Fax (0 77 28) 648-51
Ich bin erreichbar für Sie:
Montag bis Freitag
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch
13:45 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag
13:45 Uhr bis 18:00 Uhr

Öffnungszeiten des Rathauses:
Montag bis Freitag
07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag
13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Gemeinde Aktuell

Das Gemeindeblatt "Gemeinde Aktuell" erscheint jeden Donnerstag.

Über die "Gemeinde Aktuell" informieren unserer Kirchen, Vereinen und Organisationen über ihre Aktivitäten und Veranstaltungen und ist als Amtsblatt das direkte Sprachrohr der Gemeindeverwaltung.
Mit Bezug der "Gemeinde Aktuell" sind Sie also immer auf dem Laufenden.

Abonnieren können Sie das "Gemeinde Aktuell" über Nussbaum Medien Rottweil GmbH & Co. KG. Nähere Informationen finden Sie hier>

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Amtliche Bekanntmachungen

Sitzungs- und öffentliche Termine im Monat Juni (25. Mai 2023)

Montag, 19. Juni 2023 18:30 Uhr Gemeinderatssitzung Sitzungssaal Rathaus Niedereschach
 
Änderungen bleiben vorbehalten.

Hallenbad geschlossen von KW 22 bis KW 36 (25. Mai 2023)

Das Hallenbad ist in der Zeit vom Beginn der Pfingstferien bis zum Ende der Sommerferien (KW22 bis KW 36) für den öffentlichen Badebetrieb geschlossen.
Wir bitten um Beachtung.

Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste (25. Mai 2023)

Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinde 78078 Niedereschach für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen und den Strafkammern des Landgerichts Konstanz.
 
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 15. Mai 2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Konstanz und das Amtsgericht Villingen-Schwenningen gefasst.
 
Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom
12. Juni bis 19. Juni 2023während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht an folgendem Ort aus:
BürgermeisteramtVillinger Straße 10-Bürgerbüro-78078 Niedereschach 
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll beim Bürgermeisteramt, Villinger Straße 10, Zimmer Nr. 2.00 in 78078 Niedereschach Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
 
Niedereschach, den 25. Mai 2023
gez. Ragg, Bürgermeister
 
Anhang (Text §§ 32 bis 34 GVG):
Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
§ 32 (Unfähigkeit zum Schöffenamt)
Unfähig zu dem Amt eines Schöffen sind:
Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind; Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.
§ 33 (Nicht zu berufende Personen)
Zu dem Amt eines Schöffen sollen nicht berufen werden:
Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das fünfundzwanzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden; Personen, die das siebzigste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden; Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen; Personen, die aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind; Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind; Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.
§ 34 (Weitere nicht zu berufende Personen)
(1) Zu dem Amt eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden:
der Bundespräsident; die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung; Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand versetzt werden können; Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte; gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer; Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind.
(2) Die Landesgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere Verwaltungsbeamte bezeichnen, die zu dem Amt eines Schöffen nicht berufen werden sollen.

Geänderte Öffnungszeiten der Gemeindekasse (11. Mai 2023)

DDie Gemeindekasse ist am Dienstag, 30.05.2023, am Donnerstag, 01.06.2023, am Montag 05.06.2023 und am Mittwoch, 07.06.2023 nur vormittags besetzt. Am Freitag, 09.06.2023 bleibt die Gemeindekasse geschlossen. An allen anderen Tagen gelten die normalen Öffnungszeiten. Wir bitten um Beachtung und danken für Ihr Verständnis. Bürgermeisteramt Niedereschach- Gemeindekasse -

Kinderferienprogramm (04. Mai 2023)

Auch in diesem Jahr möchte die Gemeinde wieder ein Kinderferienprogramm anbieten.
Die Kinder würden sich freuen wenn sich einige Vereine melden würden. Falls ein Verein Fragen hat, kann sich dieser bei Frau Roos (E-Mail: Kinderferienprogramm@niedereschach.de oder Tel.: 07728/6480) auf dem Rathaus melden.
Auch Vereine die noch nie teilgenommen haben, dürfen gern einen Tag für Kinder organisieren.
Über eine zahlreiche Teilnahme der Vereine und Organisationen würden wir uns, insbesondere die Kinder, wieder sehr freuen

Große Einschränkungen im Busverkehr der Linie 750 Schwenningen – Dauchingen – Niedereschach – Horgen (21. April 2023)

Aufgrund von Arbeiten bezüglich dem Projekt „Notwasserversorgung“ am Ortsende von Dauchingen in Richtung Niedereschach unter Vollsperrung müssen alle Busse der Linie 750 ab Montag 24. April bis mindestens 30. Juni umgeleitet werden. Die Fahrzeiten und Linienwege wurden für die Zeit der Sperrung geändert.
Es gilt ein Baustellenfahrplan mit teilweise stark eingeschränkter Bedienung und geänderten Abfahrtszeiten.

Die Busse der Linie 750 aus Horgen (teilweise nun erst beginnend in Niedereschach) fahren von der Haltestelle Niedereschach Altes Rathaus den Umleitungsweg über die Haltestelle Niedereschach, Villinger Straße, weiter über Kappel und Weilersbach nach Dauchingen. In Dauchingen werden die Haltestellen Eichendorffstraße und Villinger Straße zusätzlich bedient, die Haltestellen Vordere Straße, Niedereschacher Str. Auf Firsten, Gachenberg und Längental entfallen.

Die Haltestelle Niedereschach Reuten entfällt komplett. Die Haltestelle Niedereschach Gewerbegebiet kann nur noch in reduziertem Umfang bedient werden. Es wurde versucht, die wichtigsten Verbindungen für den Berufsverkehr aufrecht zu erhalten. Die Fahrtmöglichkeiten ins/ ab dem Gewerbegebiet sind im Baustellenfahrplan teilweise in Fahrtrichtung Horgen und teilweise in Fahrtrichtung Schwenningen dargestellt.
Es muss zwingend der Baustellenfahrplan beachtet werden.
 
Ebenfalls betroffen ist der freigestellte Schülerverkehr der Gemeinschaftsschule Eschach-Neckar, auch hier können nicht alle Haltestellen wie gewohnt bedient werden. Diese Fahrten können dem Baustellenfahrplan der Linie 751 entnommen werden.
 
Alle anderen Buslinien in Dauchingen (775, 651) und Niedereschach (650, 680) verkehren unverändert und können alle üblichen Haltestellen bedienen.
 
Der Baustellenfahrplan 750 sowie aktuelle Informationen können auch auf der Homepage des Verkehrsverbunds Schwarzwald-Baar-Heuberg (Move) unter www.mein-move.de heruntergeladen werden.
 
Uns ist bewusst, dass der Baustellenfahrplan eine erhebliche Einschränkung im Busangebot, insbesondere für das Gewerbegebiet Niedereschach, darstellt. Wir hoffen, dennoch eine – für die Dauer der Sperrung – praktikable Lösung gefunden zu haben, die sowohl die betrieblichen Aspekte der Verkehrsunternehmen genau wie Pünktlichkeit im Fahrplan, Anschlusssicherung und einen zuverlässigen Schülerverkehr sichert.
In Vorgesprächen mit dem zuständigen Ingenieurbüro und der Gemeinde Dauchingen haben wir auf die massiven negativen Auswirkungen auf den ÖPNV hingewiesen und um einen möglichst zügigen Baufortschritt gebeten.

Landesstraße zwischen Niedereschach und Dauchingen ab 24.04.2023 gesperrt (21. April 2023)

Voraussichtlich ab KW 17 (24.04.2023) wird die Firma Behringer Tiefbau GmbH & Co. KG die Wasserleitungsarbeiten in der Niedereschacher Straße in Dauchingen fortführen.
Eine Zufahrt von Dauchingen nach Niedereschach sowie von Niedereschach nach Dauchingen wird bis voraussichtlich 30.06.2023 nicht möglich sein. Während dieses Zeitraums wird eine überörtliche Umleitung über VS-Weilersbach ausgeschildert sein.
Die Zufahrt in die Schwarzwaldstraße und auch in die Daimlerstraße in Dauchingen (Gewerbegebiet „Auf Firsten“) ist während der Maßnahme uneingeschränkt möglich.
Wir bitten um Verständnis.