Fragen?

Haben Sie Fragen zu den Lebenslagen oder einzelnen Dienstleistungen? Dann steht Ihnen unser Bürgerbüro mit Rat & Tat zur Seite

Ilona Gerdt
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-34
Fax (0 77 28) 648-51

Jeanette Christmann
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-35
Fax (0 77 28) 648-51

Frau
Katharina Roos
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-0
Fax (0 77 28) 648-51

Frau
Tina Maier
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-36
Fax (0 77 28) 648-51
Öffnungszeiten des Rathauses:
Montag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Alle Lebenslagen von A - Z

Ausschlagung einer Erbschaft

Im Erbfall sollten Sie sich, bevor Sie Ihr Erbe annehmen, über alle Risiken informieren, die die Erbschaft mit sich bringt.

Dabei müssen Sie beachten, dass Sie, wenn die Erbschaft verschuldet ist, die Schulden des Erblassers übernehmen und nicht nur mit dem Nachlass, sondern sogar mit Ihrem eigenen Privatvermögen haften.

Haben Sie sich entschlossen, die Erbschaft auszuschlagen, müssen Sie dies innerhalb einer Frist von sechs Wochen tun. Die Frist beginnt in der Regel mit Kenntnis vom Anfall der Erbschaft und vom Grund der Berufung.

Hinweis: Wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland gehabt hat oder wenn sich der Erbe zu Beginn der Frist im Ausland aufgehalten hat, dann beträgt die Zeitspanne, innerhalb der er das Erbe ausschlagen muss, sechs Monate.

Sie erklären die Ausschlagung gegenüber dem Nachlassgericht. Dies geschieht entweder zur Niederschrift oder in öffentlich beglaubigter Form. Das strenge Formerfordernis ist notwendig, da die Ausschlagung weitreichende Auswirkungen auf die in der Erbfolge nach Ihnen berechtigten Erben hat.

Eine Ausschlagung ist nur unter eingeschränkten Voraussetzungen anfechtbar.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat ihn am 29.12.2023 freigegeben.