Kontakt

Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
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Fax (0 77 28) 648-51
Öffnungszeiten des Rathauses:
Montag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Leistungen

Anzeige der Inbetriebnahme eines Trinkwasserbrunnens

Trinkwasserbrunnen sind Wasserversorgungsanlagen, die

  • sich im öffentlichen Raum befinden,
  • sich außerhalb von Gebäuden befinden,
  • frei zugänglich sein,
  • an eine a-, b- oder e-Anlage nach TrinkwV angeschlossen sind,
  • ganzjährig oder saisonal betrieben werden,
  • aus denen Trinkwasser zur Verfügung gestellt wird und
  • die von einem wechselnden, nicht abgrenzbaren Personenkreis zur Entnahme von Trinkwasser genutzt werden.

 

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie müssen Eigentümer oder Betreiber eines öffentlichen Trinkwasserbrunnens sein.

Verfahrensablauf

Die elektronische Meldung erfolgt durch den Betreiber des öffentlichen Trinkwasserbrunnens.

Fristen

Vor Inbetriebnahme oder bei wesentlichen Änderungen.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Kosten

Keine

Hinweise

Die Überwachung der Trinkwasserbrunnen, inklusive der Überwachung der Erfüllung der Pflichten de Betreibers einer Wasserversorgungsanlage, erfolgt durch das Gesundheitsamt.

Freigabevermerk

23.03.2026, Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis