Fragen?

Haben Sie Fragen zu den Lebenslagen oder einzelnen Dienstleistungen? Dann steht Ihnen unser Bürgerbüro mit Rat & Tat zur Seite

Ilona Gerdt
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-34
Fax (0 77 28) 648-51

Jeanette Christmann
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-35
Fax (0 77 28) 648-51

Frau
Katharina Roos
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-0
Fax (0 77 28) 648-51

Frau
Tina Maier
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-36
Fax (0 77 28) 648-51
Öffnungszeiten des Rathauses:
Montag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Alle Lebenslagen von A - Z

Weiterbildung im beruflichen Bereich

Die berufliche Weiterbildung - auch Fortbildung genannt - dient dem Ziel, die berufliche Qualifikation zu erhalten, zu erweitern und der Entwicklung anzupassen (Anpassungsfortbildung) oder beruflich aufzusteigen (Aufstiegsfortbildung).

Es gibt eine Vielzahl von beruflichen Fortbildungsmaßnahmen im kaufmännischen und gewerblich-technischen Bereich. Diese schließen - je nach Fortbildungsmaßnahme - unterschiedlich ab. Die Spanne reicht von Teilnahmebestätigungen bis hin zu anerkannten Fortbildungsprüfungen.

Hinweis: In der Regel enden berufliche Weiterbildungsmaßnahmen der Aufstiegsfortbildung, bei denen die berufliche Weiterbildung nach dem Berufsbildungsgesetz beziehungsweise der Handwerksordnung mit einer Fortbildungsordnung geregelt ist, mit einer Prüfung zu einem anerkannten Abschluss. Bei Maßnahmen der Anpassungsfortbildung gibt es oft nur Teilnahmebestätigungen oder Zertifikate. Erkundigen Sie sich deshalb vor Aufnahme der Weiterbildung genau über die Lernziele der Maßnahmen, über die Art der Anerkennung, den Inhalten und Kosten der angebotenen Veranstaltungen. Prüfen Sie, ob Sie damit das von Ihnen gewünschte Weiterbildungsziel beziehungsweise den Abschluss erreichen, auch im Verhältnis zu den entstehenden Kosten.

Können Sie einen erlernten Beruf nicht mehr länger ausüben, sei es aus gesundheitlichen Gründen oder weil die Arbeitsmarktsituation eine Beschäftigung in diesem Beruf nicht zulässt, erkundigen Sie sich nach einer Umschulung. Unter bestimmten Umständen kann die Ausbildung für einen anderen Beruf durch verschiedene Leistungsträger gefördert werden.

Rechtsgrundlage

keine

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat ihn am 02.08.2022 freigegeben.