Fragen?

Haben Sie Fragen zu den Lebenslagen oder einzelnen Dienstleistungen? Dann steht Ihnen unser Bürgerbüro mit Rat & Tat zur Seite

Ilona Gerdt
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-34
Fax (0 77 28) 648-51

Jeanette Christmann
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-35
Fax (0 77 28) 648-51

Frau
Katharina Roos
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-0
Fax (0 77 28) 648-51

Frau
Tina Maier
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-36
Fax (0 77 28) 648-51
Öffnungszeiten des Rathauses:
Montag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Alle Lebenslagen von A - Z

Verlässliche Grundschule

Die Verlässliche Grundschule soll Sie als Eltern unterstützen, wenn Ihr Kind über die Unterrichtszeit hinaus betreut werden soll.

Sie bietet an den Vormittagen möglichst gleichlange und verlässliche Unterrichtsblöcke an, die von einem Betreuungsangebot unmittelbar vor und nach dem vormittäglichen Unterricht ergänzt werden. Diese Betreuung richtet sich nach dem Bedarf und kann es daher auch schon vor dem Unterricht geben.

Sie organisiert entweder der jeweils zuständige kommunale Träger oder ein freier Träger wie beispielsweise Fördervereine oder Kirchen. Der jeweilige Träger ist verantwortlich für Personal und Ausgestaltung des Angebots, zum Beispiel Sportangebote oder kreative Aktivitäten. So können Ihre Kinder am Vormittag bis zu sechs Stunden betreut sein, zum Beispiel von 7 bis 13 Uhr. Die Betreuungszeit im Rahmen der Verlässlichen Grundschule endet spätestens um 14 Uhr.

Die Betreuung findet in der Regel in den Räumen der Schule statt.

Die Beiträge setzt der Träger fest. Sie sind meist gestaffelt nach Einkommen, Kinderzahl und Betreuungszeit.

Die Verlässliche Grundschule kann angeboten werden

  • an Grundschulen und
  • in der Grundstufe der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren.

Freigabevermerk