Fragen?

Haben Sie Fragen zu den Lebenslagen oder einzelnen Dienstleistungen? Dann steht Ihnen unser Bürgerbüro mit Rat & Tat zur Seite

Ilona Gerdt
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-34
Fax (0 77 28) 648-51

Jeanette Christmann
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-35
Fax (0 77 28) 648-51

Frau
Katharina Roos
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-0
Fax (0 77 28) 648-51

Frau
Tina Maier
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-36
Fax (0 77 28) 648-51
Öffnungszeiten des Rathauses:
Montag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Alle Lebenslagen von A - Z

Pferdehaltung

Das Tierschutzgesetz schreibt vor, dass die Haltung von Tieren ihren natürlichen Bedürfnissen und ihrer Art entsprechen muss.
Für Pferde bedeutet das:

  • täglich eine mehrstündige Bewegungsmöglichkeit, denn Pferde sind sehr bewegungsaktive Tiere
  • ausreichende Anregungen in Form von Umweltreizen
  • Sozialkontakte mit anderen Pferden, denn Pferde sind Herdentiere

Die naturähnlichste Form der Unterbringung von Pferden ist die Haltung in einer Gruppe, bei der die Tiere ständig Zugang zu einem Auslauf, aber auch zu einem Stall (Laufstall, Sonderform: Bewegungsstall) oder Unterstand (mit geeigneter Ausstattung, zum Beispiel einem ausreichend großen, eingestreuten Liegebereich und abgetrennten Fressplätzen) haben.

Auch die Haltung in Einzelboxen, am besten in Außenboxen mit einem Paddock, ist zulässig, wenn das Pferd genügend Bewegung erhält und ausreichender Kontakt zu anderen Pferden sichergestellt ist.
Pferde brauchen Frischluft und Licht. Deshalb ist die Haltung in Innenboxen ungünstig.

Zusätzlich zu der üblichen Bewegung, zum Beispiel während der sportlichen Nutzung, sollten Pferde auch regelmäßig die Möglichkeit zur freien Bewegung und zum Weiden haben, am besten in einer festen Gruppe.

Achtung: Die dauerhafte Anbindehaltung von Pferden in Ständern ist nicht tiergerecht. Seit Oktober 2005 ist diese Form der Unterbringung deshalb in Baden-Württemberg verboten.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

28.02.2023 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg