Fragen?

Haben Sie Fragen zu den Lebenslagen oder einzelnen Dienstleistungen? Dann steht Ihnen unser Bürgerbüro mit Rat & Tat zur Seite

Ilona Gerdt
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-34
Fax (0 77 28) 648-51

Jeanette Christmann
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-35
Fax (0 77 28) 648-51

Frau
Katharina Roos
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-0
Fax (0 77 28) 648-51

Frau
Tina Maier
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-36
Fax (0 77 28) 648-51
Öffnungszeiten des Rathauses:
Montag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Alle Lebenslagen von A - Z

Finanzdienstleistungen und Beschwerdeverfahren

Fragen aus dem Bereich des Finanzwesens sind häufig sehr vielschichtig und für Sie als Verbraucherin oder Verbraucher oft nur schwer zu durchschauen. Auf diesem Feld stehen Sie Dienstleistern gegenüber, für die das eigene finanzielle Interesse im Vordergrund steht.

Da Sie sich als Verbraucherin oder Verbraucher dabei nur selten auf Unerfahrenheit berufen können, sollten Sie sich über Ihre Rechte informieren und sich kritisch mit den Angeboten auseinandersetzen. Dies ist besonders wichtig im Finanzbereich, denn hier gilt es, eigene finanzielle Schäden zu vermeiden.

Dieses Kapitel soll Ihnen einen grundlegenden Einblick in folgende wichtige Fragen des Verbraucherschutzes aus dem Finanzbereich geben:

Finanzdienstleistungen

  • Verbraucherkredit
  • Überziehungskredit
  • sonstige Finanzierungshilfen
  • Anlegerschutz
  • grenzüberschreitender Zahlungsverkehr im europäischen Binnenmarkt

Außergerichtliche Beschwerdeverfahren

Wenn Sie die Entscheidung einer Versicherung oder einer Bank als falsch erachten, müssen Sie nicht unbedingt gleich den Weg zum Gericht einschlagen. Welche andere Möglichkeiten Sie noch haben, können Sie in den Verfahrensbeschreibungen nachlesen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat ihn am 25.10.2023 freigegeben.