Fragen?

Haben Sie Fragen zu den Lebenslagen oder einzelnen Dienstleistungen? Dann steht Ihnen unser Bürgerbüro mit Rat & Tat zur Seite

Ilona Gerdt
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-34
Fax (0 77 28) 648-51

Jeanette Christmann
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-35
Fax (0 77 28) 648-51

Frau
Katharina Roos
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-0
Fax (0 77 28) 648-51

Frau
Tina Maier
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-36
Fax (0 77 28) 648-51
Öffnungszeiten des Rathauses:
Montag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Alle Lebenslagen von A - Z

Besondere Wohnformen

Neben dem Wohnen in Mietwohnungen als Hauptmieter gibt es auch noch besondere Wohnformen, die meist auf eine Gruppe mit speziellen Bedürfnissen zugeschnitten sind, die besondere gesetzliche Vorgaben erfüllen müssen. Dies gilt beispielsweise für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Unterstützungs- und Versorgungsbedarf.

Wenn diese volljährig sind, haben sie die Möglichkeit, entweder in vollständig selbstverantworteten oder teilweise selbstverantworteten Wohngemeinschaften zusammenzuleben. Damit erstreckt sich der heimrechtliche Schutz auch auf den Übergangsbereich zwischen eigener Häuslichkeit und stationärer Einrichtung auf ambulant betreute Wohngemeinschaften. Die heimrechtlichen Voraussetzungen zum Betrieb solcher Wohngemeinschaften sind im Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) geregelt. Vollständig selbstverantwortete Wohngemeinschaften unterliegen nicht dem Anwendungsbereich des WTPG.

Freigabevermerk

28.08.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg