Fragen?

Haben Sie Fragen zu den Lebenslagen oder einzelnen Dienstleistungen? Dann steht Ihnen unser Bürgerbüro mit Rat & Tat zur Seite

Ilona Gerdt
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-34
Fax (0 77 28) 648-51

Jeanette Christmann
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-35
Fax (0 77 28) 648-51

Frau
Katharina Roos
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-0
Fax (0 77 28) 648-51

Frau
Tina Maier
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-36
Fax (0 77 28) 648-51
Öffnungszeiten des Rathauses:
Montag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Alle Lebenslagen von A - Z

Reisen von Minderjährigen

Unternimmt Ihr Kind eine Auslandsreise ohne Begleitung seiner Eltern oder eines Elternteils, sollten Sie ihm eine Einverständniserklärung mitgeben. Aus dieser muss hervorgehen, dass die sorgeberechtigten Personen mit der Auslandsreise einverstanden sind.

Die Einverständniserklärung sollte folgende Informationen beinhalten:

  • Personalien des Kindes,
  • Personalien und Erreichbarkeit der Sorgeberechtigten,
  • Reiseroute und
  • gegebenenfalls die Personalien der volljährigen Begleitpersonen.

Bei einer Namensabweichung sollte das Kind zusätzlich dabei haben: eine Kopie

  • seiner Geburtsurkunde und
  • der Ausweisdatenseite des/der Personensorgeberechtigten

Die Einverständniserklärung können Sie formlos schreiben. Ein Formular gibt es nicht.

Je nach Zielland,

  • müssen Unterschriften der Einverständniserklärung beglaubigt werden,
  • muss die Einverständniserklärung in die Sprache des jeweiligen Ziellandes übersetzt werden,
  • ist eine übersetzte gerichtliche Sorgerechtsentscheidung erforderlich.

Die Übersetzungen können Sie in einem Übersetzungsbüro Ihrer Wahl vornehmen lassen.

Hinweis: Manche Länder lassen Kinder, die nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil unterwegs sind, ohne eine Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils nicht einreisen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Auswärtige Amt hat ihn am 31.07.2019 freigegeben.