Fragen?

Haben Sie Fragen zu den Lebenslagen oder einzelnen Dienstleistungen? Dann steht Ihnen unser Bürgerbüro mit Rat & Tat zur Seite

Ilona Gerdt
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-34
Fax (0 77 28) 648-51

Jeanette Christmann
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-35
Fax (0 77 28) 648-51

Frau
Katharina Roos
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-0
Fax (0 77 28) 648-51

Frau
Tina Maier
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-36
Fax (0 77 28) 648-51
Öffnungszeiten des Rathauses:
Montag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Alle Lebenslagen von A - Z

Mittlere Reife

Die mittlere Reife, die auch mittlerer Schulabschluss genannt wird, oder einen gleichwertigen Bildungsstand können Sie folgendermaßen erreichen:

  • erfolgreiche Realschulabschlussprüfung nach Klasse 10 der Realschule oder der Gemeinschaftsschule;
  • erfolgreiche Werkrealschulabschlussprüfung nach Klasse 10 der Werkrealschule;
  • nach Klasse 10 eines Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, wenn die Bildungsziele des Bildungsgangs Realschule erreicht wurden
  • Versetzungszeugnis von Klasse 10 in die erste Jahrgangsstufe der allgemeinbildenden Gymnasien (achtjähriger Bildungsgang) oder in die Klasse 11 der allgemeinbildenden Gymnasien (neunjähriger Bildungsgang) sowie der Beruflichen Gymnasien der sechsjährigen Aufbauform (6BG)
  • Sie haben in Klasse 10 der Gemeinschaftsschule durchgängig in allen Fächern und Fächerverbünden Ihre Leistungen nach den Bildungsstandards des Gymnasiums erbracht und könnten nach der Versetzungsordnung des Gymnasiums in die ersten Jahrgangsstufe versetzt werden
  • erfolgreicher Abschluss des ersten Schuljahres im Berufskolleg oder im Beruflichen Gymnasium der dreijährigen Aufbauform (3BG), wenn Sie mit dem Versetzungszeugnis eines achtjährigen Gymnasiums von Klasse 9 nach Klasse 10 auf ein Berufskolleg oder ein Berufliches Gymnasium gewechselt haben
  • duale Ausbildung in Betrieb und Berufsschule:
    • Erreichen der Durchschnittsnote 3,0 im Berufsschulabschlusszeugnis, der erfolgreiche Abschluss einer Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren sowie der Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen (Mindestnote "ausreichend" im Hauptschulabschlusszeugnis oder dem entsprechenden Fremdsprachenzertifikat) oder
    • Erreichen der Durchschnittsnote 2,5 aus dem Hauptschulabschlusszeugnis, dem Berufsschulabschlusszeugnis sowie der Kammerprüfung (Modell "9+3" bei einer Regelausbildungsdauer von mindestens drei Jahren; nur in Baden-Württemberg gültig)
  • erfolgreicher Abschluss einer zweijährigen zur Fachschulreife führenden Berufsfachschule (Fachschulreife: Mittlere Reife plus berufliche Grundbildung)
  • zweiter Bildungsweg:
    • Abendrealschule
    • Abendgymnasium
    • Berufsaufbauschule
  • Schulfremdenprüfung an einer Realschule

Mit der mittleren Reife ist es möglich, eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu beginnen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie ein allgemeinbildendes oder Berufliches Gymnasium, die Oberstufe einer Gemeinschaftsschule, ein Berufskolleg oder die Berufsoberschule besuchen.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

19.03.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg