Fragen?

Haben Sie Fragen zu den Lebenslagen oder einzelnen Dienstleistungen? Dann steht Ihnen unser Bürgerbüro mit Rat & Tat zur Seite

Ilona Gerdt
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-34
Fax (0 77 28) 648-51

Jeanette Christmann
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-35
Fax (0 77 28) 648-51

Frau
Katharina Roos
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-0
Fax (0 77 28) 648-51

Frau
Tina Maier
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-36
Fax (0 77 28) 648-51
Öffnungszeiten des Rathauses:
Montag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Alle Lebenslagen von A - Z

Güterverkehr

Jedes Jahr werden allein in Deutschland Millionen Tonnen unterschiedlichster Waren auf Straße und Schiene, zu Wasser oder per Luftfracht transportiert. Der Bereich "Logistik und Verkehr" gehört damit zu den wichtigsten Wirtschaftszweigen des Landes - mit steigender Tendenz.

Laut des vom Bundesverkehrsministeriums in Auftrag gegebenen Gutachtens "Verkehrsprognose 2030" wird der Güterverkehr voraussichtlich weiter stark zunehmen.

Um den Güterverkehr zu koordinieren, greifen die zuständigen Behörden sowohl auf nationale Gesetze als auch auf Verordnungen der Europäischen Union (EU) zurück. Eine Auflistung der geltenden Vorschriften zum Güterverkehr auf der Straße, auf dem Wasser, in der Luft und auf der Schiene finden Sie im Onlineauftritt des Bundesamts für Güterverkehr (BAG).

Der Gütertransport durch Lkws führt zu einer erhöhten Belastung des Straßennetzes, einer verstärkten Abnutzung und Schäden sowie zu höheren Schadstoffemissionen. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, wird auf deutschen Autobahnen und Bundesstraßen eine Mautgebühr für alle Lastkraftwagen und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 7,5 Tonnen erhoben.

Vertiefende Informationen

Wie Sie die Mautgebühr bezahlen können und ausführliche Informationen rund um das Thema finden Sie

Freigabevermerk

31.10.2023 Verkehrsministerium Baden-Württemberg