Grundsteuer - Gewerbesteuer
Am 15. Mai 2022 wird die zweite Rate der Grundsteuer bzw. der Gewerbesteuer für das Jahr 2022 zur Zahlung fällig. Wir erinnern an diesen Termin und bitten um Überweisung, sofern noch nicht geschehen. Bei den Zahlungspflichtigen, die am Lastschriftverfahren teilnehmen, werden die Steuern zum Fälligkeitstermin eingezogen. Steuerbetrag und Kassenzeichen entnehmen Sie bitte dem Steuerbescheid, der Ihnen zuletzt zugeschickt wurde. Bürgermeisteramt- Gemeindekasse -