Fragen?

Haben Sie Fragen zu den Lebenslagen oder einzelnen Dienstleistungen? Dann steht Ihnen unser Bürgerbüro mit Rat & Tat zur Seite

Ilona Gerdt
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-34
Fax (0 77 28) 648-51

Jeanette Christmann
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-35
Fax (0 77 28) 648-51

Frau
Katharina Roos
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-0
Fax (0 77 28) 648-51

Frau
Tina Maier
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-36
Fax (0 77 28) 648-51
Öffnungszeiten des Rathauses:
Montag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Alle Lebenslagen von A - Z

Was wird gewählt

Bei der Landtagswahl werden die Abgeordneten des baden-württembergischen Landtags gewählt.

Die Legislaturperiode beträgt fünf Jahre. Deshalb finden grundsätzlich alle fünf Jahre Wahlen statt.
Die nächste reguläre Landtagswahl findet im Jahr 2026 statt.

Der Landtag besteht aus mindestens 120 Abgeordneten. Informationen zur derzeitigen Sitzverteilung finden Sie im Onlineauftritt des Landtags.

Gewählt wird in insgesamt 70 Wahlkreisen. Zu welchem Wahlkreis Ihre Gemeinde gehört, finden Sie auf den Seiten des Statistischen Landesamtes.

Vorzeitige Neuwahlen finden nur dann statt, wenn

  • sich der Landtag mit einer Zweidrittelmehrheit der Mitglieder selbst aufgelöst hat oder
  • der Landtag durch Volksbegehren/Volksabstimmung aufgelöst wird.

Jeder Wahlberechtigte hatte bei der Landtagswahl am 14. März 2021 eine Stimme.

Durch das Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg und des Gesetzes über die Landtagswahlen vom 26. April 2022 (GBl. S. 237) wurde das Landtagswahlrecht umfassend reformiert.

Künftig werden die Wählerinnen und Wähler im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage zwei Stimmen haben:

  • eine für einen Direktkandidaten im Wahlkreis (Kreiswahlvorschlag) und
  • eine für die Landesliste einer Partei.

Zudem wurde das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre abgesenkt. Zu gegebenem Zeitpunkt werden an dieser Stelle ausführliche Informationen zum neuen Landtagswahlrecht veröffentlicht.

Freigabevermerk

29.08.2023 Innenministerium Baden-Württemberg