Fragen?

Haben Sie Fragen zu den Lebenslagen oder einzelnen Dienstleistungen? Dann steht Ihnen unser Bürgerbüro mit Rat & Tat zur Seite

Ilona Gerdt
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-34
Fax (0 77 28) 648-51

Jeanette Christmann
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-35
Fax (0 77 28) 648-51

Frau
Katharina Roos
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-0
Fax (0 77 28) 648-51

Frau
Tina Maier
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-36
Fax (0 77 28) 648-51
Öffnungszeiten des Rathauses:
Montag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Alle Lebenslagen von A - Z

Visum

Das Visum ist ein eigenständiger Aufenthaltstitel zum Zweck der Einreise in das Bundesgebiet und für die erste Zeit des Aufenthalts.

Das Aufenthaltsgesetz unterscheidet zwischen dem

  • Schengen-Visum für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen und dem
  • nationalen Visum für längerfristige Aufenthalte zu einem im Aufenthaltsgesetz genannten Aufenthaltszweck.

Das Visum wird vor der Einreise in das Bundesgebiet für kurz- oder längerfristige Aufenthalte von der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) erteilt. Für kurzfristige Aufenthalte kann es auch von der Auslandsvertretung eines anderen Schengen-Staates erteilt werden.

Für das Schengen-Visum und das nationale Visum sind unterschiedliche Unterlagen dem Visumantrag bei der deutschen Auslandsvertretung beizufügen.
Nähere Informationen zu den erforderlichen Unterlagen erhalten Sie von den deutschen Auslandsvertretungen.

Das Auswärtige Amt hat einen Visa-Navigator erstellt. Er kann Ihnen bei der Prüfung, welches das richtige Visum für Sie ist, helfen.

Hinweis: Sie müssen das passende Visum für den von Ihnen geplanten Aufenthaltszweck beantragen.
Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist grundsätzlich nur bei einer Einreise mit einem nationalen Visum möglich.
Bei einer Einreise mit einem Schengen-Visum müssen Sie regelmäßig wieder in Ihr Heimatland zurückreisen und das nationale Visum beantragen.

Achtung: Wer ohne Visum einzureisen versucht, wird an der Grenze zurückgewiesen.
Wer unter Verstoß gegen Visumsbestimmungen einreist oder falsche Angaben macht, erhält grundsätzlich keinen Aufenthaltstitel.
Wer als Ausländer unerlaubt einreist, wird grundsätzlich aus der Bundesrepublik Deutschland in sein Ausreiseland auf eigene Kosten zurückgeführt.
Darüber hinaus kann eine unerlaubte Einreise auch strafrechtliche Konsequenzen für Sie haben.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

14.02.2022 Justizministerium Baden-Württemberg