Fragen?

Haben Sie Fragen zu den Lebenslagen oder einzelnen Dienstleistungen? Dann steht Ihnen unser Bürgerbüro mit Rat & Tat zur Seite

Ilona Gerdt
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-34
Fax (0 77 28) 648-51

Jeanette Christmann
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-35
Fax (0 77 28) 648-51

Frau
Katharina Roos
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-0
Fax (0 77 28) 648-51

Frau
Tina Maier
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-36
Fax (0 77 28) 648-51
Öffnungszeiten des Rathauses:
Montag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Alle Lebenslagen von A - Z

Studienabschlüsse

Der europäische Hochschulraum bietet ein vielfältiges Studienangebot bei einer gestuften Studienstruktur und den gemeinsamen Abschlüssen Bachelor und Master.

Zum erfolgreichen Abschluss eines Studiums müssen Sie in der Regel eine Hochschulprüfung, eine staatliche oder eine kirchliche Prüfung bestehen. Als Absolventin oder Absolvent erhalten Sie je nach Studienform einen Hochschulgrad, z.B. Bachelor oder Master, ein Zeugnis beziehungsweise Zertifikat oder eine staatliche Abschlussbezeichnung.

Welcher Hochschulgrad oder welche Berufsbezeichnung nach erfolgreichem Abschluss eines Studiengangs verliehen werden kann, können Sie der entsprechenden Prüfungsordnung der Hochschule entnehmen.

Abschluss mit Hochschulgrad

  • Bachelor
  • Master
  • Lizentiat
  • Konzertexamen/Solistenexamen
  • künstlerische Abschlussprüfung
  • früher: Diplom, Magister (z. B. Legum, Scientarium, Theol.)

Abschluss mit staatlicher Bezeichnung

  • Staatsexamen

Abschluss mit kirchlicher Bezeichnung

  • kirchliche Prüfung

Anderer Abschluss

  • Zeugnis
  • Zertifikat
  • ohne Abschlussprüfung (einige Studiengänge der freien Kunst)

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

  • 28.03.2024 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg