Fragen?

Haben Sie Fragen zu den Lebenslagen oder einzelnen Dienstleistungen? Dann steht Ihnen unser Bürgerbüro mit Rat & Tat zur Seite

Ilona Gerdt
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-34
Fax (0 77 28) 648-51

Jeanette Christmann
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-35
Fax (0 77 28) 648-51

Frau
Katharina Roos
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-0
Fax (0 77 28) 648-51

Frau
Tina Maier
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-36
Fax (0 77 28) 648-51
Öffnungszeiten des Rathauses:
Montag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Alle Lebenslagen von A - Z

Streuobst

Streuobstwiesen stellen in Baden-Württemberg einen prägenden Teil der Kulturlandschaft dar, sind Lebensraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten und die Grundlage für ein vielfältiges Angebot an nachhaltigen und regionalen Produkten. Deshalb ist es erklärtes Ziel der Landesregierung, die Streuobstwiesen im Land konsequent zu schützen. Ganz im Sinne des Leitmotivs „Schützen durch Nützen“ liegt das Hauptaugenmerk der Landesregierung beim Thema Streuobst darauf, die Bewirtschaftung und Pflege der Streuobstbäume zu honorieren, die Wertschöpfungskette zu optimieren und die Verbraucher und Verbraucherinnen zu sensibilisieren.

Um dies zu erreichen, wurde die Streuobstkonzeption des Landes überarbeitet und an die aktuellen Bedarfe des Streuobstbaus angepasst. Die Streuobstkonzeption 2030 wurde am 9. Juli 2024 durch das Kabinett verabschiedet.

Vertiefende Informationen

Auf dem Streuobstportal des Landes Baden-Württemberg finden Sie neben der Streuobstkonzeption 2030 zahlreiche weitere Informationen. Darunter auch einen Überblick über die aktuellen Fördermöglichkeiten des Landes im Bereich Streuobst.

Die aktuelle Förderperiode der Baumschnittförderung läuft noch bis Ende 2025 und soll ab dem darauffolgenden Jahr fortgeführt werden. In der neuen Förderperiode sollen Antragstellung- und abwicklung erleichtert werden, um weitere Bewirtschaftende für das Förderprogramm gewinnen zu können.

Freigabevermerk

15.11.2024 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg