Fragen?

Haben Sie Fragen zu den Lebenslagen oder einzelnen Dienstleistungen? Dann steht Ihnen unser Bürgerbüro mit Rat & Tat zur Seite

Ilona Gerdt
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-34
Fax (0 77 28) 648-51

Jeanette Christmann
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-35
Fax (0 77 28) 648-51

Frau
Katharina Roos
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-0
Fax (0 77 28) 648-51

Frau
Tina Maier
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-36
Fax (0 77 28) 648-51
Öffnungszeiten des Rathauses:
Montag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Alle Lebenslagen von A - Z

Sozialhilfe

Die Sozialhilfe ist für alle da, die nicht mehr selbst für sich sorgen können oder Hilfe für besondere Lebenslagen benötigen. Damit jeder ein menschenwürdiges Leben führen kann. Wenn niemand anderes helfen kann und keine oder wenig Ansprüche bei den Sozialversicherungen bestehen, dann hilft die Sozialhilfe ebenso mit Beratung, Geld- oder Sachleistungen.

Sie können als bedürftige, erwerbsfähige Person Bürgergeld für ihren Lebensunterhalt beantragen. Bürgergeld ist die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Dies gilt für Sie, wenn Sie Ihre Arbeit verloren haben, Arbeit suchen oder in Ihrer Arbeit zu wenig für den Lebensunterhalt verdienen.

Sie können als bedürftige, nicht erwerbsfähige Person für ihren Lebensunterhalt Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen. Dies gilt für Sie, wenn Sie die Regelaltersgrenze von mindestens 65 bis 67 Jahren erreicht haben. Oder wenn Sie über 18 Jahre alt sind und wegen Krankheit oder Behinderung dauerhaft nicht arbeiten gehen können.

Als bedürftige, nicht erwerbsfähige Person können Sie für Ihren Lebensunterhalt Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen. Dies gilt für Sie, wenn Sie eine befristete Erwerbsminderungsrente erhalten. Auch Kinder unter 15 Jahren können Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, wenn Sie als Eltern oder Elternteil selbst voll erwerbsgemindert sind oder die Kinder bei anderen Personen leben.

Was die Grundsicherung und die Hilfe zum Lebensunterhalt bieten:

Sie können Ihre laufenden Kosten für Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Energie und für alles andere des täglichen Bedarfs decken.

Wenn Sie schwerbehindert mit Merkzeichen G, alleinerziehend, schwanger oder ein Mensch mit weiteren Voraussetzungen sind, können Sie im Einzelfall weitere Leistungen erhalten. Einmalige Anschaffungen von Ihnen werden ebenfalls bezahlt, wie die Erstausstattung für einen Haushalt oder bei Schwangerschaft und Geburt. Auch Leistungen für Bildung und Teilhabe sind für Ihre Kinder möglich.

Weitere Hilfen der Sozialhilfe:

Hilfe zur Pflege: Hilfen zur Pflege ergänzen Ihre Pflegeversicherung oder ersetzen die Pflegeversicherung, wenn Sie keine Pflegeversicherung haben. Die Höhe Ihrer Pflegeleistung ist abhängig vom persönlichen Bedarf an Pflege. Wenn Sie mehr Pflege benötigen, bekommen Sie eine höhere Leistung.

Weitere Hilfen sind zum Beispiel die Blindenhilfe und die Übernahme von Bestattungskosten.

Tipp: Alles Wissenswerte rund um die Leistungen aus der Sozialhilfe finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Hinweis: Als Mensch mit einer Behinderung können Sie auch Leistungen der Eingliederungshilfe beantragen. Diese Leistung können Sie nutzen, wenn Sie Hilfen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, an Bildung oder am Arbeitsleben oder Hilfen zur medizinischen Rehabilitation benötigen.

Freigabevermerk

06.08.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg