Fragen?

Haben Sie Fragen zu den Lebenslagen oder einzelnen Dienstleistungen? Dann steht Ihnen unser Bürgerbüro mit Rat & Tat zur Seite

Ilona Gerdt
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-34
Fax (0 77 28) 648-51

Jeanette Christmann
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-35
Fax (0 77 28) 648-51

Frau
Katharina Roos
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-0
Fax (0 77 28) 648-51

Frau
Tina Maier
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-36
Fax (0 77 28) 648-51
Öffnungszeiten des Rathauses:
Montag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Alle Lebenslagen von A - Z

Rundfunkbeitrag

Im privaten Bereich müssen Sie in der Regel für jede Wohnung einen Rundfunkbeitrag in Höhe von derzeit 18,36 Euro pro Monat bezahlen.
Es kommt nicht mehr darauf an, ob und gegebenenfalls welche Rundfunkgeräte Sie haben.
Ein Grund dafür ist, dass Rundfunk heutzutage zum Beispiel auch über den PC, Tablets oder Smartphones empfangen werden kann.
Es gilt daher die grundsätzliche Regel: eine Wohnung - ein Beitrag.
Ausnahmen von diesem Grundsatz bestehen seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2018 für Inhaberinnen und Inhaber von Nebenwohnungen.

Im privaten Bereich können Sie aus gesundheitlichen oder sozialen Gründen beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice einen Antrag auf Ermäßigung oder auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag stellen.

Für Unternehmen, Institutionen und Selbständige gelten spezielle Regelungen.

Die für den Rundfunkbeitrag zuständige Stelle ist der

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

50656 Köln

Service-Telefon: 01806 999 555 10* Service-Fax: 01806 999 555 01*

Service-Telefonzeiten: Mo-Fr 7:00 - 19:00 Uhr

* 20 Cent/Anruf aus dem deutschen Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den deutschen Mobilfunknetzen.

Vertiefende Informationen

Vertiefende Informationen, vor allem zu Fragen der Beitragspflicht, zur An-, Um- oder Abmeldung oder zu den Möglichkeiten einer Ermäßigung oder Befreiung, erhalten Sie auf der Internetseite des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage für die Erhebung des Rundfunkbeitrags ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.

Freigabevermerk

Stand: 30.09.2021

Verantwortlich: Staatsministerium Baden-Württemberg