Fragen?

Haben Sie Fragen zu den Lebenslagen oder einzelnen Dienstleistungen? Dann steht Ihnen unser Bürgerbüro mit Rat & Tat zur Seite

Ilona Gerdt
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-34
Fax (0 77 28) 648-51

Jeanette Christmann
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-35
Fax (0 77 28) 648-51

Frau
Katharina Roos
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-0
Fax (0 77 28) 648-51

Frau
Tina Maier
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-36
Fax (0 77 28) 648-51
Öffnungszeiten des Rathauses:
Montag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Alle Lebenslagen von A - Z

Rechte des Mündels

Die Vormundschaft ist eine Einrichtung zur Vertretung minderjähriger Kinder, die nicht unter elterlicher Sorge stehen. Die Rechte des Kindes werden durch die Bestellung eines Vormundes nicht eingeschränkt. Der Vormund soll sich anstelle der Eltern für die Wahrung der Rechte des Kindes einsetzen.

Soweit es zur Wahrnehmung der Interessen des Kindes erforderlich ist, wird diesem für das Gerichtsverfahren zur Bestellung eines Vormunds ein Verfahrensbeistand zur Seite gestellt.

Bei der Auswahl und der Bestellung eines Vormundes achtet das Gericht stets auf das Wohl des minderjährigen Kindes. Während der Gerichtsverhandlung wird das Kind angehört. Die persönliche Bindung zwischen Vormund und Mündel spielt bei der Auswahl eine wichtige Rolle und wird durch das Gericht berücksichtigt.

Ab 14 Jahren hat der Mündel das Recht, der Bestellung einer bestimmten Person zu widersprechen, auch wenn es sich um eine Person handelt, die von den verstorbenen Eltern für diese Aufgaben vorgesehen wurde.

Sollten zwischen Mündel und Vormund Probleme auftreten, kann sich der Mündel jederzeit an das Jugendamt oder an eine Person seines Vertrauens wenden. Ähnlich wie wenn es Probleme zwischen Eltern und Kind gibt, kann das Jugendamt helfen, indem es zwischen den beiden Seiten vermittelt. Darüber hinaus kann das Jugendamt die Bestellung eines neuen Vormundes beantragen.

Am 18. Geburtstag des Mündels endet die Vormundschaft. Der Vormund hat ihm nun das Vermögen herauszugeben und über dessen Verwaltung Rechenschaft zu legen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium Baden-Württemberg hat ihn am 07.07.2023 freigegeben.