Fragen?

Haben Sie Fragen zu den Lebenslagen oder einzelnen Dienstleistungen? Dann steht Ihnen unser Bürgerbüro mit Rat & Tat zur Seite

Ilona Gerdt
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-34
Fax (0 77 28) 648-51

Jeanette Christmann
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-35
Fax (0 77 28) 648-51

Frau
Katharina Roos
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-0
Fax (0 77 28) 648-51

Frau
Tina Maier
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-36
Fax (0 77 28) 648-51
Öffnungszeiten des Rathauses:
Montag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Alle Lebenslagen von A - Z

Persönliches Budget

Als Mensch mit Behinderung können Sie einen Anspruch auf ein Persönliches Budget haben. Mit dem Persönlichen Budget können Sie sich erforderliche Leistungen selbst einkaufen.

Anstelle von Dienst- oder Sachleistungen erhalten Sie eine Geldleistung. Mit diesem Budget bestimmen Sie wann, wie und von wem sie Leistungen in Anspruch nehmen. Sie bezahlen die passgenaue Leistung selbst, die zur Deckung Ihres persönlichen Bedarfes erforderlich sind.

Ziel ist es, Ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Anträge auf ein Persönliches Budget können Sie formlos beim zuständigen Rehabilitationsträger stellen. Rehabilitationsträger können sein: Stadt- und Landkreise (für die Eingliederungshilfe), die Deutsche Rentenversicherung, , die Krankenkasse, das Integrationsamt, die Kriegsopferfürsorge, die Unfallversicherung oder die Agentur für Arbeit. Welcher Rehabilitationsträger zuständig ist, hängt vom Einzelfall ab.

Unterschieden wird zwischen dem Persönlichen Budget, bei dem nur ein Leistungsträger zuständig ist, und dem trägerübergreifenden Persönlichen Budget, bei dem mehrere Leistungsträger zuständig sind.

Das Persönliche Budget ist keine eigenständige Leistung, sondern eine besondere Form der Erbringung von Leistungen zur Teilhabe.

Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch Neuntes Buch SGB IX

  • § 29 (SGB IX) Persönliches Budget

Freigabevermerk

26.02.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg