Fragen?

Haben Sie Fragen zu den Lebenslagen oder einzelnen Dienstleistungen? Dann steht Ihnen unser Bürgerbüro mit Rat & Tat zur Seite

Ilona Gerdt
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-34
Fax (0 77 28) 648-51

Jeanette Christmann
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-35
Fax (0 77 28) 648-51

Frau
Katharina Roos
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-0
Fax (0 77 28) 648-51

Frau
Tina Maier
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-36
Fax (0 77 28) 648-51
Öffnungszeiten des Rathauses:
Montag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Alle Lebenslagen von A - Z

Organe eines Vereins

Jeder Verein muss einen Vorstand haben. Als eigenständige Rechtspersönlichkeit benötigt er ein Organ, das unabhängig von seinem Mitgliederbestand für ihn handeln kann.

Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich und hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters.

Oberstes Organ eines Vereins ist nach der gesetzlichen Grundkonzeption die Mitgliederversammlung. Durch sie können alle Angelegenheiten eines Vereins, die nicht vom Vorstand oder anderen Organen erledigt werden, geregelt werden. Damit können die Mitglieder eines Vereins direkten Einfluss auf das Vereinsleben und die Entscheidungen nehmen.

Weitere Organe sind etwa ein Beirat, ein Kuratorium oder beispielsweise ein Präsidium. Sie können durch die Satzung beliebig eingesetzt und mit Kompetenzen ausgestattet werden. Dies ist möglich, solange nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen wird, vor allem nicht gegen die Vertretungsmacht des Vorstandes.

Freigabevermerk

10.12.2023 Justizministerium Baden-Württemberg