Fragen?

Haben Sie Fragen zu den Lebenslagen oder einzelnen Dienstleistungen? Dann steht Ihnen unser Bürgerbüro mit Rat & Tat zur Seite

Ilona Gerdt
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-34
Fax (0 77 28) 648-51

Jeanette Christmann
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-35
Fax (0 77 28) 648-51

Frau
Katharina Roos
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-0
Fax (0 77 28) 648-51

Frau
Tina Maier
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-36
Fax (0 77 28) 648-51
Öffnungszeiten des Rathauses:
Montag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Alle Lebenslagen von A - Z

Neuordnung von Grundstücken

Unterschiedliche Eigentumsverhältnisse an Grundstücken können unter Umständen einer wirtschaftlichen Nutzung von Flächen im Weg stehen. Das ist z.B. der Fall, wenn eine geplante Bundesstraße nicht gebaut werden kann, weil privates Eigentum in Anspruch genommen werden muss und landwirtschaftliche Flächen durchschnitten werden. Für diese Fälle gibt es bestimmte Bodenordnungsverfahren, die Grundstücke der Größe, Lage und Form nach wirtschaftlicher gestalten beziehungsweise bebaubar machen oder dazu führen sollen, dass Flächen für den Neubau von im Allgemeininteresse liegenden Projekten verfügbar werden.

Die wichtigsten Neuordnungsverfahren sind Umlegungen nach dem Baugesetzbuch und Flurneuordnungen/Flurbereinigungen nach dem Flurbereinigungsgesetz:

Mit einem Umlegungsverfahren werden Grundstücke umgestaltet, die in einem abgegrenzten Gebiet liegen. Meistens ist das der Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Alle Einzelgrundstücke werden dabei gedanklich vereinigt und Flächen für die öffentliche Nutzung abgezogen. Die restlichen Flächen werden neu in Einzelgrundstücke geteilt. Betroffene Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer erhalten ein neues Grundstück. Dieses hat mindestens den Wert ihres alten. Oder der Unterschied wird ihnen in Geld abgegolten.

Flurbereinigungen, die auch als Flurneuordnungen bezeichnet werden, können in verschiedenen Arten durchgeführt werden. Dazu werden innerhalb eines abgegrenzten Gebietes die bestehenden Grundstücke in einem wertgleichen Tausch zweckmäßig umgestaltet. Ziel der Flurneuordnungsverfahren ist es, ländliche Räume in ihren Strukturen weiterzuentwickeln. Alle Grundeigentümer innerhalb eines Flurneuordnungsgebietes bilden die Teilnehmergemeinschaft, siehe Rechte der Teilnehmer.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat ihn am 21.11.2018 freigegeben.