Fragen?

Haben Sie Fragen zu den Lebenslagen oder einzelnen Dienstleistungen? Dann steht Ihnen unser Bürgerbüro mit Rat & Tat zur Seite

Ilona Gerdt
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-34
Fax (0 77 28) 648-51

Jeanette Christmann
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-35
Fax (0 77 28) 648-51

Frau
Katharina Roos
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-0
Fax (0 77 28) 648-51

Frau
Tina Maier
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-36
Fax (0 77 28) 648-51
Öffnungszeiten des Rathauses:
Montag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Alle Lebenslagen von A - Z

Studienorientierungsverfahren

Als zukünftige Studierende oder Studierender der Hochschulen in Baden-Württemberg müssen Sie einen Nachweis über ein abgelegtes Orientierungsverfahren vorlegen. Dieses Verfahren soll Ihnen die Möglichkeit geben, sich über passende Studienfächer zu informieren und Sie bei der richtigen und passenden Studienwahl unterstützen. Besonderes Augenmerk wird auf die eigenen Interessen und Fähigkeiten sowie das Zusammenspiel mit entsprechenden Studienfächern gelegt.

Es gibt verschiedene Orientierungsverfahren wie beispielsweise (Online-) Tests oder Beratungsgespräche. Die Durchführung eines Orientierungsverfahrens ist für Studienbewerberinnen und Studienbewerber in Baden-Württemberg verpflichtend. Das Wissenschaftsministerium bietet den Online-Orientierungstest der Hochschulen des Landes an. Nach Abschluss des Tests erhalten Sie ein Teilnahmezertifikat ohne inhaltliche Testergebnisse, Interessen- oder Fähigkeitsprofile, das Sie der Studienplatzbewerbung bzw. Immatrikulation beilegen.

Hinweis: Erkundigen Sie sich bei Ihrer zukünftigen Hochschule oder auf deren Internetseiten, welche weiteren Verfahren als Nachweis der Durchführung des Orientierungsverfahrens anerkannt sind.

Für zukünftige Lehramtsstudierende gibt es zur Studienorientierung einen speziellen Orientierungstest, der die Anforderungen des Lehrberufs berücksichtigt. Das Orientierungsverfahren, das mithilfe dieses Tests durchgeführt wird, ist für alle Studienbewerberinnen und -bewerber für das Lehramt verpflichtend.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

09.05.2022 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg