Fragen?

Haben Sie Fragen zu den Lebenslagen oder einzelnen Dienstleistungen? Dann steht Ihnen unser Bürgerbüro mit Rat & Tat zur Seite

Jeanette Christmann
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-35
Fax (0 77 28) 648-51

Frau
Tina Maier
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-36
Fax (0 77 28) 648-51
Öffnungszeiten des Rathauses:
Montag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Alle Lebenslagen von A - Z

Inklusionsbetriebe

Inklusionsbetriebe können rechtlich selbstständige Inklusionsunternehmen (IU) sein oder unselbstständige Inklusionsabteilungen oder Inklusionsbetriebe.

Inklusionsbetriebe bieten schwerbehinderten Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen oder behinderten oder von Behinderung bedrohten psychisch kranken Menschen sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse des allgemeinen Arbeitsmarktes.
Zwischen 30 bis 50 Prozent der Belegschaft müssen zu diesem Personenkreis gehören. Die Beschäftigten erhalten dort arbeitsbegleitende Betreuung, berufliche Weiterbildung und die Teilnahmemöglichkeit an außerbetrieblichen Trainings- und Bildungsmaßnahmen. Damit soll diesen Personen die Qualifizierung für eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht werden.

Inklusionsbetriebe können sowohl rechtlich selbstständige Inklusionsunternehmen als auch rechtlich unselbstständige Inklusionsabteilungen oder Inklusionsbetriebe sein.

Das Integrationsamt fördert Aufbau, Erweiterung, Modernisierung, Ausstattung und die betriebswirtschaftliche Beratung von Inklusionsbetrieben. Dazu zählen beispielsweise die Anschaffung von Maschinen, EDV-Ausstattungen, Einrichtungsgegenständen oder Kosten für ein Gründungsgutachten.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

15.06.2026 Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg