Fragen?

Haben Sie Fragen zu den Lebenslagen oder einzelnen Dienstleistungen? Dann steht Ihnen unser Bürgerbüro mit Rat & Tat zur Seite

Ilona Gerdt
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-34
Fax (0 77 28) 648-51

Jeanette Christmann
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-35
Fax (0 77 28) 648-51

Frau
Katharina Roos
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-0
Fax (0 77 28) 648-51

Frau
Tina Maier
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-36
Fax (0 77 28) 648-51
Öffnungszeiten des Rathauses:
Montag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Alle Lebenslagen von A - Z

Hilfe bei materiellen Schäden durch Naturereignisse

Gegen materielle Schäden wie sie zum Beispiel durch Überschwemmungen entstehen können, sollten Sie sich versichern. Hochwasser gehören zu den sogenannten "Elementarschäden", zu denen auch Sturm, Blitzschlag oder Erdbeben zählen. In der Regel werden Naturkatastrophen und einige der o. g. Schadenarten nicht über die Standart-Hausratsversicherung abgedeckt.

Vorsorge

Lassen Sie die notwendige Vorsorge nicht außer Acht! Wer z. B. einen Öltank besitzt, sollte dafür Sorge tragen, dass bereits im Vorfeld - in Risikogebieten umso mehr - bestimmte Sicherungsmaßnahmen getroffen werden.

Hilfe bei Schäden

Wenn Schäden an Ihrem Eigentum durch Naturgewalten entstehen, sollten Sie schnellstmöglich Ihre Versicherung und ggf. auch Behörden (u a. bei Statik- oder Veterinärfragen etc.) darüber informieren sowie die Auswirkungen dokumentieren. Sie können zum Beispiel Fotos fertigen und beschädigte Gegenstände verwahren.

Das Land gewährt bei Vorliegen der Voraussetzungen Soforthilfen für Privatpersonen nach den Richtlinien des Innenministeriums für die Gewährung von Landeshilfen nach schweren Naturereignissen und Unglücksfällen.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

10.01.2024 Innenministerium Baden-Württemberg