Fragen?

Haben Sie Fragen zu den Lebenslagen oder einzelnen Dienstleistungen? Dann steht Ihnen unser Bürgerbüro mit Rat & Tat zur Seite

Ilona Gerdt
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-34
Fax (0 77 28) 648-51

Jeanette Christmann
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-35
Fax (0 77 28) 648-51

Frau
Katharina Roos
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-0
Fax (0 77 28) 648-51

Frau
Tina Maier
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-36
Fax (0 77 28) 648-51
Öffnungszeiten des Rathauses:
Montag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Alle Lebenslagen von A - Z

Fahreignungsregister

Darin stehen rechtskräftige Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Sie werden bepunktet und nach einer bestimmten Zeit gelöscht.

Punkt-Gewichtung

  • Ein Punkt für schwere Ordnungswidrigkeiten
  • Zwei Punkte für besonders schwere Ordnungswidrigkeiten, die in der Regel mit einem Fahrverbot verbunden sind, und für Straftaten
  • Drei Punkte für Straftaten, die zur Entziehung der Fahrerlaubnis geführt haben

Maßnahmen

  • bis 3 Punkte: Erfassung im Register
    Andere Maßnahmen gegen Sie werden nicht ergriffen. Sie haben die Möglichkeit, freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilzunehmen, um so 1 Punkt abbauen zu können.
  • 4 oder 5 Punkte: Ermahnung
    Dazu erhalten Sie eine Information über das Fahreignungs-Bewertungssystem. Sie werden darauf hingewiesen, dass Sie freiwillig ein Fahreignungsseminar als Hilfestellung zur Verbesserung Ihrer individuellen Fahreignung besuchen können. Dafür erhalten Sie einen Abzug von 1 Punkt. Ein Punktabzug wird generell nur einmal in 5 Jahren gewährt.
  • 6 oder 7 Punkte: schärfere Verwarnung und Hinweis, dass Ihnen bei weiteren Verstößen der Entzug der Fahrerlaubnis droht.
    Auch hier werden Sie auf die Möglichkeit hingewiesen, freiwillig ein Fahreignungsseminar zu besuchen. Ein Punktabzug ist auf dieser Stufe nicht mehr möglich.
  • ab 8 Punkten: Entziehung der Fahrerlaubnis

Diese Gewichtung und die darauf abgestuften Maßnahmen gewährleisten die Gleichbehandlung aller im Straßenverkehr auffällig gewordenen Personen.

Den verkehrspädagogischen Teil eines Fahreignungsseminars führen Fahrlehrer oder Fahrlehrerinnen durch, die eine entsprechende Erlaubnis besitzen. Sie lernen das Straßenverkehrsrecht und verkehrssicheres Verhalten.
Im verkehrspsychologischen Teil wird Ihr Fahrverhalten analysiert. Ziel ist, das Verhalten im Sinne der Verkehrssicherheit zu korrigieren. Ihn führen Verkehrspsychologen oder Verkehrspsychologinnen durch, die eine entsprechende Erlaubnis besitzen.

Löschung

Die einmal eingetragenen Punkte werden nach einer bestimmten Zeit aus dem Fahreignungsregister gestrichen und sind nicht mehr nachvollziehbar:

  • bei schweren Ordnungswidrigkeiten (1 Punkt): zweieinhalb Jahre nach Rechtskraft der Entscheidung
  • bei besonders schweren Ordnungswidrigkeiten und bei Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis (2 Punkte): fünf Jahre nach Rechtskraft der Entscheidung
  • bei Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis (3 Punkte): zehn Jahre nach Rechtskraft der Entscheidung

Freigabevermerk

Verkehrsministerium Baden-Württemberg 05.11.2024