Fragen?

Haben Sie Fragen zu den Lebenslagen oder einzelnen Dienstleistungen? Dann steht Ihnen unser Bürgerbüro mit Rat & Tat zur Seite

Ilona Gerdt
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-34
Fax (0 77 28) 648-51

Jeanette Christmann
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-35
Fax (0 77 28) 648-51

Frau
Katharina Roos
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-0
Fax (0 77 28) 648-51

Frau
Tina Maier
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-36
Fax (0 77 28) 648-51
Öffnungszeiten des Rathauses:
Montag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Alle Lebenslagen von A - Z

Bundesfreiwilligendienst

Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Angebot an Frauen und Männer jedes Alters, sich außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinwohl zu engagieren – im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich oder im Bereich des Sports, der Integration sowie im Zivil- und Katastrophenschutz.

Alter, Geschlecht, Nationalität oder die Art des Schulabschlusses spielen keine Rolle.

Die Regeldauer sind 12 Monate. Man kann den Dienst aber auch auf 6 Monate verkürzen oder auf 18 Monate verlängern, maximal möglich sind 24 Monate Dienstdauer.

Welche Leistungen erhalten Sie?

  • Freiwilligenausweis
  • Anleitung
    • Eine Fachkraft betreut Sie in der Einsatzstelle.
    • Sie erhalten kostenlose Seminare.
  • Taschengeld
    • Die Einsatzstellen entscheiden, wie hoch das Taschengeld ausfällt. Die Höchstgrenze liegt bei 402,00 Euro.
    • Berufskleidung, Unterkunft und Verpflegung können gestellt oder die Kosten ersetzt werden.
    • Bei den Sozialversicherungen ist der Bundesfreiwilligendienst einem Ausbildungsverhältnis gleichgestellt.
    • Die Beiträge für Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlt die Einsatzstelle.
  • Qualifiziertes Zeugnis

Freigabevermerk

Dieser Text basiert iauf Informationen des Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben vom 29.08.2019.