Fragen?

Haben Sie Fragen zu den Lebenslagen oder einzelnen Dienstleistungen? Dann steht Ihnen unser Bürgerbüro mit Rat & Tat zur Seite

Ilona Gerdt
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-34
Fax (0 77 28) 648-51

Jeanette Christmann
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-35
Fax (0 77 28) 648-51

Frau
Katharina Roos
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-0
Fax (0 77 28) 648-51

Frau
Tina Maier
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-36
Fax (0 77 28) 648-51
Öffnungszeiten des Rathauses:
Montag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Alle Lebenslagen von A - Z

Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland

Im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaften unterliegen dem Recht des Staates, in dem die Lebenspartnerschaft begründet wurde. Je nach Staat gibt es unterschiedliche Regelungen.

Informieren Sie sich rechtzeitig, welche Papiere Sie im Ausland benötigen. Auskünfte erhalten Sie vor allem bei den deutschen Konsulaten im jeweiligen Land und bei den Auslandsvertretungen dieser Staaten in Deutschland.

Auch zur Namensführung müssen häufig in Deutschland noch Erklärungen abgegeben werden, da in vielen Ländern keine vergleichbaren Wahlmöglichkeiten bestehen.

Deutsche und ihnen gleichgestellte Personen können Ihre im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaft in Deutschland im entsprechenden Personenstandsregister beurkunden lassen.
Das Standesamt muss vor der Beurkundung prüfen, ob die Lebenspartnerschaft in Deutschland gültig ist.

Außerdem sollten Sie beachten, dass die Anerkennung von ausländischen Urkunden im Inland erst möglich ist nach einer

  • amtlichen Überbeglaubigung (Apostille) durch die ausländischen Behörden oder
  • Legalisation durch die jeweilige deutsche Auslandsvertretung.

Freigabevermerk

Stand: 16.11.2023

Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg