Die Organe der Gemeinde und deren Gremien
Die Gemeinde Niedereschach ist eine juristische Person und daher nur durch Organe handlungsfähig.
Die Gemeindeordnungen sieht, zur Wahrung der Interessen der Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde, zwei Organe vor:
1. Gemeinderat und
2. Bürgermeister.
Jeder Ortsteil der Gemeinde Niedereschach verfügt über einen Ortschaftsrat.
Auf den folgenden Seiten können Sie sich einen Überblick über die Aufgaben der einzelnen Organe und deren Gremien verschaffen.