Herzlich Willkommen in Niedereschach

Kirchturm
Kreisverkehr am Ortseingang
Kirchturm
27.08.2026

Wasserzähler

Überprüfen Sie regelmäßig Ihren Wasserzähler:   Es wird immer wieder festgestellt, dass teilweise Frischwasser ungenutzt (z.B. durch Defekte an Heizungsanlagen, an der Toilettenspülung oder durch Leitungsschäden) verloren geht. Dies wird oft erst  bemerkt, wenn eine überhöhte Wasserrechnung am Ende des Jahres auf einen Wasserverlust hinweist. Deshalb empfehlen wir Ihnen, auch während des Jahres den Wasserzähler abzulesen und den Verbrauch zu kontrollieren. So kann ein Mangel an der Hausinstallation frühzeitig erkannt und behoben werden. Ein einfacher Tipp: Wenn alle Wasserentnahmestellen im Haus geschlossen sind, darf sich das Rädchen mit dem roten Dreieck (ohne Zahlen) nicht bewegen.
Vorauszahlung Wasser- und Abwassergebühren   Am 31. August 2026 wird die zweite Vorauszahlung der Wasser- und Abwassergebühren für das Jahr 2026 zur Zahlung fällig. Die Höhe der Abschlagszahlung errechnet sich aus dem Verbrauch 2025.   Wir weisen auf diesen Termin hin und bitten um fristgerechte Zahlung.   Bitte beachten Sie, dass generell keine Fälligkeitsanzeigen mehr für die Vorauszahlungen verschickt werden.   Die Höhe des Betrages, der zum Fälligkeitstermin zu überweisen ist oder – sofern ein Lastschriftmandat erteilt wurde – eingezogen wird, ist aus der Endabrechnung 2025 ersichtlich.   Bürgermeisteramt - Gemeindekasse -
30.07.2026

Satzungsbeschluss

Satzungsbeschluss über das Bebauungsplan-Sammelverfahren zur „Zulässigkeit von Anlagen für soziale Zwecke in Gewerbegebieten“ Der Gemeinderat der Gemeinde Niedereschach hat am 21.07.2026 in öffentlicher Sitzung das Bebauungsplan-Sammelverfahren zur „Zulässigkeit von Anlagen für soziale Zwecke in Gewerbegebieten“ als Satzung beschlossen.  Die Geltungsbereiche der durch das Sammelverfahren geänderten Bebauungspläne sind der beigefügten Plandarstellung zu entnehmen. Maßgebend für die räumliche Abgrenzung ist der Abgrenzungsplan in der Fassung vom 12.06.2026. Das Bebauungsplan-Sammelverfahren zur „Zulässigkeit von Anlagen für soziale Zwecke in Gewerbegebieten“ ändert in seinem Geltungsbereich alle bisher dort geltenden Bebauungspläne. Das Bebauungsplan-Sammelverfahren (Abgrenzungsplan, textliche Festsetzungen und Begründung) wird innerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Niedereschach an folgender Stelle zu jedermanns Einsicht bereitgehalten: Gemeinde Niedereschach, Villinger Str. 10, 78078 Niedereschach. Nach § 215 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans undnach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres ab der Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt/Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen. Der Beschluss des Bebauungsplan-Sammelverfahrens zur „Zulässigkeit von Anlagen für soziale Zwecke in Gewerbegebieten “  wird hiermit bekannt gemacht.   Das Bebauungsplan-Sammelverfahren zur „Zulässigkeit von Anlagen für soziale Zwecke in Gewerbegebieten“ tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Beteiligung der Gemeinde am Bundesweiten Warntag 2026 Die Gemeinde Niedereschach beteiligt sich am diesjährigen Bundesweiten Warntag, der am Donnerstag, 10. September 2026, stattfindet. Mit dem bundesweiten Aktionstag testen Bund, Länder und Kommunen gemeinsam ihre Warnsysteme, z. B. Sirenen und Warn-Apps, und informieren die Bevölkerung über die verschiedenen Warnmöglichkeiten im Falle von Gefahrenlagen. Dabei handelt es sich ausschließlich um einen Probealarm. Ziel des Bundesweiten Warntages ist es, die technischen Warnsysteme auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen und das Bewusstsein der Bevölkerung für Warnmeldungen zu stärken. In Zusammenarbeit mit unserer Freiwilligen Feuerwehr Niedereschach werden wir dabei mit unseren örtlichen, mobilen Durchsageeinheiten proben. Weitere Informationen zum Ablauf an diesem Tag erhalten Sie rechtzeitig über die Gemeinde aktuell.
Grundsteuer - Verkauf / Überschreibungen Bitte beachten Sie, dass bei Verkauf oder Überschreibung eines Grundstückes die Grundsteuer durch das Finanzamt in der Regel zum 01.01. des Folgejahres dem neuen Eigentümer zugeschrieben wird. Grundsteuerforderungen für das laufende Jahr müssen privatrechtlich geregelt werden.   Bürgermeisteramt
Ferienprogramm 2026
Bebauungsplan
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