Herzlich Willkommen in Niedereschach

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Die Gemeinde Niedereschach bietet ortsansässigen Landwirten nachfolgende landwirtschaftlichen Grundstücke zur Verpachtung an:   Grundstück Flst. Nr. 765/2 (Hardt), Teilstück 2, Gemarkung Niedereschach mit einer Grundstücksfläche von 284,16 ar,   Grundstück Flst. Nr. 750 (Hardt), Teilstück 1, Gemarkung Niedereschach mit einer Grundstücksfläche von 30,50 ar.   Der Pachtvertrag beginnt jeweils ab 1. Oktober 2025 und endet am 30. September 2029. Wird der Pachtvertrag nicht von einem Vertragspartner mindestens sechs Monate vor Ablauf der Pachtzeit schriftlich gekündigt, so verlängert sich die Pacht jeweils um ein weiteres Jahr mit wiederum sechsmonatigem Kündigungsrecht.    Angebote sind schriftlich oder in elektronischer Form bis spätestens   August 2025   an die Gemeinde Niedereschach zu richten. Bei Fragen können Sie sich gern an Frau Jeanine Haberer wenden (Tel.: 07728 648-37, Mail: jeanine.haberer@niedereschach.de ).   Die Gemeindeverwaltung
Es wird immer wieder festgestellt, dass teilweise Frischwasser ungenutzt (z.B. durch Defekte an Heizungsanlagen, an der Toilettenspülung oder durch Leitungsschäden) verloren geht. Dies wird oft erst  bemerkt, wenn eine überhöhte Wasserrechnung am Ende des Jahres auf einen Wasserverlust hinweist. Deshalb empfehlen wir Ihnen, auch während des Jahres den Wasserzähler abzulesen und den Verbrauch zu kontrollieren. So kann ein Mangel an der Hausinstallation frühzeitig erkannt und behoben werden. Ein einfacher Tipp: Wenn alle Wasserentnahmestellen im Haus geschlossen sind, darf sich das Rädchen mit dem roten Dreieck (ohne Zahlen) nicht bewegen.
Am 31. August 2025 wird die zweite Vorauszahlung der Wasser- und Abwassergebühren für das Jahr 2025 zur Zahlung fällig. Die Höhe der Abschlagszahlung errechnet sich aus dem Verbrauch 2024.   Wir weisen auf diesen Termin hin und bitten um fristgerechte Zahlung.   Bitte beachten Sie, dass generell keine Fälligkeitsanzeigen mehr für die Vorauszahlungen verschickt werden.   Die Höhe des Betrages, der zum Fälligkeitstermin zu überweisen ist oder – sofern ein Lastschriftmandat erteilt wurde – eingezogen wird, ist aus der Endabrechnung 2024 ersichtlich.
Am 15. August 2025 wird die dritte Rate der Grundsteuer bzw. der Gewerbesteuer für das Jahr 2025 zur Zahlung fällig. Wir erinnern an diesen Termin und bitten um Überweisung, sofern noch nicht geschehen.   Bei den Zahlungspflichtigen, die am Lastschriftverfahren teilnehmen, werden die Steuern zum Fälligkeitstermin eingezogen.   Steuerbetrag und Kassenzeichen entnehmen Sie bitte dem Steuerbescheid, der Ihnen Anfang dieses Jahres zugeschickt wurde.   Bürgermeisteramt - Gemeindekasse -
Bitte beachten Sie, dass bei Verkauf oder Überschreibung eines Grundstückes, die Grundsteuer durch das Finanzamt immer zum 01.01. des Folgejahres dem neuen Eigentümer zugeschrieben wird. Grundsteuerforderungen für das laufende Jahr müssen privatrechtlich geregelt werden.   Bürgermeisteramt
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