Öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
Der Gemeinderat der Gemeinde Niedereschach hat am 27.10.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan Gewerbegebiet „Auf dem Ösch III und IV - Zusammenlegung“ und eine Satzung für örtliche Bauvorschriften als eigenständige Satzung gemäß § 2 (1) BauGB aufzustellen.In öffentlicher Sitzung am 21.07.2026 hat der Gemeinderat über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung aus der Öffentlichkeit und der Behörden eingegangenen Stellungnahmen beraten, den Bebauungsplan und die FNP-Teiländerung im Entwurf festgestellt und jeweils die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 (2) i. V. m. § 4 (2) BauGB beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Ziele und Zwecke der Planung
Die Firma Werner Wohnbau, eine seit vielen Jahren im schlüsselfertigen Bau von Reihen-, Doppel- und Mehrfamilienhäusern sowie Senioren und- Pflegeimmobilien erfolgreich tätige Unternehmung, plant an ihrem Stammsitz in Niedereschach die Errichtung einer Produktionshalle zur Herstellung von Fertigteil-Holzfassadenelementen.Die Firma beabsichtigt massiv in den nachhaltigen Holzfassadenbau zu investieren, um dadurch unabhängig von anderen Produzenten sein zu können und um die Verwendung von erheblich klimaschädlicheren Ausgangsprodukten wie bspw. aus der Betonwirtschaft reduzieren zu können. Dadurch wird sich der CO2-Fußabdruck der Unternehmung deutlich verbessern.Mit dem vorliegenden Bebauungsplan sollen somit die rechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung geschaffen werden. StandortDie Planfläche befindet sich am südlichen Gebietsrand von Niedereschach und grenzt im Westen an das bereits erschlossene und weitestgehend aufgesiedelte Gewerbegebiet „Auf dem Zimmermann“ an. Im Norden schließt der Lohnweg an und im Süden landwirtschaftlich genutzte Flächen.Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplans mit einer Gesamtfläche von rund 4,5 ha umfasst die Grundstücke Flst.-Nrn.: 1490 (Teilfläche), 1497 (Weg), 1500/2 (Teilfläche), 1512 (Teilfläche, Weg), 1500, 1500/1, 15000/3, 1500/4 und 1497/1 (Weg). Planungsrechtliche SituationDas Plangebiet umfasst bis dato die beiden rechtskräftigen Bebauungspläne „Ösch III“ und „Ösch IV“. Im Zuge der Planungsabsichten ist die Zusammenlegung der beiden Pläne sinnvoll, um das Bauvorhaben planungsrechtlich abzusichern und um die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen zu modernisieren.Die Aufstellung des Bebauungsplans wird im „Regelverfahren“ mit allen planungsrechtlich notwendigen Verfahrensschritten durchgeführt (2-stufiges Beteiligungsverfahren, Erarbeitung eines Umweltberichtes mit Eingriff- / Ausgleichsbilanzierung).Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Villingen-Schwenningen ist das Plangebiet als gewerblich genutzte Fläche dargestellt. Der Bebauungsplan entwickelt sich daher aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans. Umweltbezogene Informationen: Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind bei der Gemeinde Niedereschach verfügbar: Im Rahmen des Entwurfs des Umweltberichts ergeben sich folgende Betroffenheiten der einschlägigen Schutzgüter (Fassung vom 21.07.2026, Büro Hug, Furtwangen):
- Schutzgut Mensch:
Lärm- und Schadstoffemissionen, Luftreinhaltung, Erholung - Schutzgut Flora, Fauna und Biotope
Nahrungshabitat, Nähe zum Vogelschutzgebiet, Lärm - Boden
Flächenverbrauch, Überbauung, Versiegelung - Wasser
Grundwasserneubildung, Wasserschutzgebiet - Oberflächengewässer
Keine Fließgewässer betroffen - Klima und Luft
Kaltluftentstehung, Luftqualität, Lokalklima. Klimatische Veränderung des Kleinklimas - Landschaft
Sichtbeziehung, Fernwirkung, Naherholung - Kultur und andere Sachgüter
Bodendenkmale - Wechselwirkungen
Keine erheblichen Auswirkungen
Weitere umweltrelevante Gutachten:- Schalltechnische Untersuchung (02.05.2025, Büro Heine & Jud) - Verkehrsuntersuchung (01.10.2025, Büro Modus Consult Ulm) Veröffentlichung Der Öffentlichkeit wird im Rahmen der Veröffentlichung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung vom 03.08.2026 bis einschließlich 18.09.2026 unter www.niedereschach.de veröffentlicht.Darüber hinaus ist der Entwurf des Bebauungsplans in diesem Zeitraum auch im Rathaus Niedereschach, Villinger Straße 10, 78078 Niedereschach, während der üblichen Öffnungszeiten für jedermann öffentlich ausgelegt. Während der Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden (z. B. per E-Mail an info@niedereschach.de), bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege abgegeben werden (z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift). Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB). Niedereschach, 23.07.2026Martin RaggBürgermeister
