Abwasserabsetzung für Viehhaltung für das Jahr 2026 Bei der Endabrechnung der Wasser- und Abwassergebühren wird den Zahlungspflichtigen, die Vieh halten, eine Absetzung von den Abwassergebühren gewährt. Die Viehhalter, die bisher eine solche Absetzung hatten, wurden bereits von der Gemeinde angeschrieben und gebeten, den Tierbestand zum Stichtag 01.01.2026 mitzuteilen.Viehhalter, die ein solches Schreiben nicht erhalten haben und an den öffentlichen Kanal angeschlossen sind, werden hiermit gebeten, sich bis zum 19. Dezember 2025 bei der Gemeindeverwaltung zu melden.Steueramt, Herr Patrick Poros, Zimmer 3.09Telefon:     07728/648-26E-mail:       patrick.poros@niedereschach.de







Mitteilung über Anzahl des gehaltenen Viehs zum 01. Januar 2026
 
(bitte Anzahl eintragen und baldmöglichst an Gemeinde zurückgeben)
 
 
 
Name des Tierhalters: ………………………………………………………………..
 
BZ.:  ………………………………………………………………………………………
 
Betreff Grundstück/Straße:…………………………………………………………...
 
 
Anzahl 
   
 Pferde
   
 unter 3 Jahren
x 0,70 VE= 
 3 Jahre und älter
x 1,10 VE= 
 Rinder
   
 Kälber und Jungvieh unter 1 Jahr
x 0,30 VE= 
 Jungvieh 1 - 2 Jahre
x 0,70 VE= 
 Zuchtbullen, Zugochsen
x 1,20 VE= 
 Kühe, Färsen, Masttiere
x 1,00 VE= 
 Schafe
   
 unter 1 Jahr
x 0,05 VE= 
 1 Jahr und älter
x 0,10 VE= 
 Ziegen
x 0,08 VE= 
 Schweine
   
 Ferkel
x 0,02 VE= 
 Läufer
x 0,06 VE= 
 Zuchtschweine
x 0,33 VE= 
 Mastschweine
x 0,16 VE= 
 Summe I   
     
 Geflügel
   
 Legehennen
x 0,02 VE= 
 Zuchtenten, -puten, -gänse
x 0,04 VE= 
 Jungmasthühner, -hennen
x 0,0017 VE= 
 Mastenten
x 0,0033 VE= 
 Mastputen, -gänse
x 0,0067 VE= 
 Summe II   
 
 
 
 
 
 
................................                                        ...........................................................
Datum                                                                         Unterschrift
 

Kontakt

Frau
Andrea-Ferina Haberer
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-0
Fax (0 77 28) 648-51
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Montag und Donnerstag ganztags
Dienstag, Mittwoch und Freitag vormittags

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13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
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13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr