Öffentliche Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung

Der Gemeinderat der Gemeinde Niedereschach hat am 09.12.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan Wohngebiet „Hornausenacker II“ und eine Satzung für örtliche Bauvorschriften als eigenständige Satzung gemäß § 2 (1) BauGB aufzustellen.In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Lageplan

Ziele und Zwecke der Planung
Das Bebauungsplanverfahren dient zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebietes zur Deckung von kurzfristigem Wohnbedarf im Ortsteil Kappel der Gemeinde Niedereschach.Nachdem im Gemeindegebiet nur noch wenige Flächen für eine Vergabe an Bauinteressenten zur Verfügung stehen und nach Vorliegen der vollständigen Aufsiedlung des direkt angrenzenden ersten Abschnitts des „Hornausenackers“ und in Anbetracht der Nachfrage nach Baugrundstücken und Wohnungen, hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung den Einleitungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren „Hornausenacker II“ gefasst.

StandortDer ausgewiesene Planungsraum befindet sich im Ortsteil Kappel, westlich der Eschachstraße (L 178) und des bestehenden Wohngebiets „Hornausenacker“, und grenzt somit direkt an die bestehende Wohnbebauung an. Westlich des Plangebiets schließen landwirtschaftlich genutzte Flächen an, im Süden befindet sich der Friedhof von Kappel. Das Gebiet kann über die bestehenden Erschließungsstraßen des Baugebiets „Hornausenacker“ und in der Fortfolge über die Ortsdurchfahrt erschlossen werden.Der Geltungsbereich des Bebauungsplans weist eine Gesamtfläche von rund 0,9 ha auf und umfasst die Grundstücke Flst.-Nrn.: 586, 587 und 588 (Teilfläche).

Planungsrechtliche SituationDie Aufstellung des Bebauungsplans wird im „Regelverfahren“ mit allen planungsrechtlich notwendigen Verfahrensschritten durchgeführt (2-stufiges Beteiligungsverfahren, Erarbeitung eines Umweltberichtes mit Eingriff- / Ausgleichsbilanzierung).Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Villingen-Schwenningen ist das Plangebiet als Wohnbaufläche bereits dargestellt. Der Bebauungsplan entwickelt sich daher aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans.

Umweltbezogene Informationen: Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind bei der Gemeinde Niedereschach verfügbar: Im Rahmen des Vorentwurfs des Umweltberichts ergeben sich folgende Betroffenheiten der einschlägigen Schutzgüter (Fassung vom 03.12.2025, Büro Hug, Furtwangen):

  • Schutzgut Mensch:
    Erholung, Gesundheit
  • Schutzgut Flora, Fauna und Biotope
    Nahrungshabitat, Nähe zum Vogelschutzgebiet
  • Boden
    Flächenverbrauch, Überbauung, Versiegelung
  • Wasser
    Grundwasserneubildung
  • Oberflächengewässer
    Keine Fließgewässer betroffen
  • Klima und Luft
    Kaltluftentstehung, Luftqualität, Lokalklima. Klimatische Veränderung des Kleinklimas
  • Landschaft
    Sichtbeziehung, Fernwirkung, Naherholung
  • Kultur und andere Sachgüter
    Bodendenkmale
  • Wechselwirkungen
    Keine erheblichen Auswirkungen

Veröffentlichung Der Öffentlichkeit wird im Rahmen der Veröffentlichung frühzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung vom 12.01.2026 bis einschließlich 16.02.2026 unter www.niedereschach.de veröffentlicht.Darüber hinaus ist der Vorentwurf des Bebauungsplans in diesem Zeitraum auch im Rathaus Niedereschach, Villinger Straße 10, 78078 Niedereschach, während der üblichen Öffnungszeiten für jedermann öffentlich ausgelegt. Während der Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden (z. B. per E-Mail an info@niedereschach.de), bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege abgegeben werden (z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift). Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB).Niedereschach, 12.12.2025Martin RaggBürgermeister

Kontakt

Frau
Veronika Ettwein
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-31
Fax (0 77 28) 648-52
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