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Mutterpass

Der Mutterpass ist ein Dokument, das bei der ersten Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung vom Frauenarzt, von der Frauenärztin oder von der Hebamme angelegt und der schwangeren Frau mitgegeben wird.

Im Mutterpass werden kontinuierlich alle wichtigen Informationen zum Schwangerschaftsverlauf, die Ergebnisse der Vorsorgeuntersuchungen und wichtige Befunde von Mutter und Kind während der Geburt eingetragen (z.B. Blutgruppe, Gewicht, Gewichtszunahme der Mutter sowie Größe, Lage und Gewicht des Kindes). Er dient den behandelnden Ärzten oder Ärztinnen und Hebammen dazu, den Verlauf der Schwangerschaft und mögliche Risiken sowie Behandlungen zu dokumentieren und die Geburt optimal vorzubereiten. Die Schwangere sollte den Mutterpass immer bei sich tragen, damit im Notfall (z.B. bei einem Unfall) die erforderlichen Informationen sofort bereitstehen.

Den Mutterpass gibt es in Papierform oder in elektronischer Form. Im elektronischen Mutterpass (E-Mutterpass) stehen dieselben Informationen wie in der gedruckten Version. Er ist Teil der elektronischen Patientenakte und hat den Vorteil, dass er nicht verloren gehen kann. Außerdem können alle Einträge im Mutterpass über eine App jederzeit abgerufen werden. Auch ärztliche Befunde und Ultraschallaufnahmen können im E-Mutterpass abgelegt werden.

Sie selbst können entscheiden, ob Sie den Mutterpass in Papierform oder als E-Mutterpass haben wollen. Im Laufe einer Schwangerschaft sollte aber möglichst nicht zwischen der einen und der anderen Form hin- und hergewechselt werden.

Wenn Sie sich für die Papierform entscheiden, ist es ratsam, den Mutterpass immer dabei zu haben. Nach der Geburt sollte er aufbewahrt werden, weil die Daten für weitere Schwangerschaften hilfreich sein können. Entscheiden Sie sich für den E-Mutterpass, können bei späteren Schwangerschaften die Inhalte aller früheren Mutterpässe über die elektronische Patientenakte abgerufen werden.

 

Hinweis: Die Untersuchungen im Rahmen der Schwangerenvorsorge werden von den Krankenkassen bezahlt.

Vertiefende Informationen

Rechtsgrundlage

Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung

Freigabevermerk

18.12.2023 Sozialministerium Baden-Württemberg

Fragen?

Haben Sie Fragen zu den Lebenslagen oder einzelnen Dienstleistungen? Dann steht Ihnen unser Bürgerbüro mit Rat & Tat zur Seite

Ilona Gerdt
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-34
Fax (0 77 28) 648-51

Jeanette Christmann
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-35
Fax (0 77 28) 648-51

Frau
Katharina Roos
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-0
Fax (0 77 28) 648-51

Frau
Tina Maier
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-36
Fax (0 77 28) 648-51
Öffnungszeiten des Rathauses:
Montag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
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Freitag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr