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Logistik und Verkehr

Wollen Sie ein Unternehmen im Bereich "Logistik und Verkehr" gründen, müssen Sie neben der verpflichtenden Gewerbeanmeldung besondere bereichsspezifische Vorschriften beachten.

Die häufigsten Unternehmensgründungen gibt es in der Personenbeförderung als Taxi- oder Mietwagenunternehmen und im gewerblichen Güterkraftverkehr.

Bei der gewerblichen Beförderung sowohl von Personen als auch von Gütern werden Ihre persönliche Zuverlässigkeit, fachliche Eignung und finanzielle Leistungsfähigkeit entsprechend den gesetzlichen Vorgaben geprüft.
Ob Sie von der zuständigen Behörde eine Genehmigung zur gewerblichen Beförderung erhalten, hängt von dem Ergebnis der Prüfung ab.

Zusätzlich benötigen Sie bei der gewerblichen Personenbeförderung als Fahrzeugführerin oder Fahrzeugführer eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gemäß der Fahrerlaubnis-Verordnung.

Die Erlaubnispflicht für den gewerblichen Güterkraftverkehr innerhalb Deutschlands mit Kraftfahrzeugen beginnt ab einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen (einschließlich Anhänger). Damit sind auch Beförderungen mit Personenkraftwagen erfasst, wenn das zulässige Gesamtgewicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt (z.B. durch Einsatz eines Anhängers).

Seit dem 21.05.2022 sind Güterbeförderungen mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,5 Tonnen bis 3,5 Tonnen ebenfalls erlaubnispflichtig, sofern der Güterverkehr grenzüberschreitend erfolgt. Rein innerdeutsche Beförderungen fallen nicht unter diese Regelung.

Vertiefende Informationen

Informationen zur Unternehmensgründung im Güterkraftverkehr und im Straßenpersonenverkehr bieten die Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg.

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei den Fachverbänden:

Freigabevermerk

31.10.2023 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Fragen?

Haben Sie Fragen zu den Lebenslagen oder einzelnen Dienstleistungen? Dann steht Ihnen unser Bürgerbüro mit Rat & Tat zur Seite

Ilona Gerdt
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-34
Fax (0 77 28) 648-51

Jeanette Christmann
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-35
Fax (0 77 28) 648-51

Frau
Katharina Roos
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-0
Fax (0 77 28) 648-51

Frau
Tina Maier
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-36
Fax (0 77 28) 648-51
Öffnungszeiten des Rathauses:
Montag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr