Alle Lebenslagen von A - Z

Unterstützte Beschäftigung

Unterstützte Beschäftigung ist die individuelle betriebliche Qualifizierung, Einarbeitung und Begleitung von Menschen mit Behinderungen mit besonderem Unterstützungsbedarf in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes.

Ziel dieser Unterstützung ist ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.

Wesentlich bei der Unterstützten Beschäftigung ist der Grundsatz „Erst platzieren, dann qualifizieren".

Die Unterstützte Beschäftigung beginnt mit einer individuellen betrieblichen Qualifizierung, für die ein Rehabilitationsträger zuständig ist. Diese findet von Anfang an in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes statt. Durchgeführt wird diese Qualifizierungsphase von einem entsprechenden Träger, wie zum Beispiel dem Integrationsfachdienst.
Die Qualifizierungsphase dauert bis zu zwei, in Ausnahmefällen bis zu drei Jahre.

Ist ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis erreicht, aber gleichzeitig eine weitergehende Unterstützung erforderlich, so wird diese in Form der Berufsbegleitung erbracht.
Dafür ist in der Regel das Inklusionsamt zuständig.
Die Dauer dieser Leistung richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen des Menschen mit Behinderung.

Unterstützte Beschäftigung richtet sich an Menschen mit Behinderung, die einen besonderen Unterstützungsbedarf haben, aber nicht das besondere Angebot einer Werkstatt für behinderte Menschen benötigen.

Zur Zielgruppe zählen vor allem:

  • Schulabgänger mit Behinderungen und sonderpädagogischen Beratungs- und Unterstützungsbedarf,
  • Erwachsene, bei denen im Laufe ihres (Erwerbs-) Lebens eine Behinderung aufgetreten ist, die so schwer ist, dass eine Eingliederung in eine Werkstatt für behinderte Menschen erwogen wird, sowie
  • Beschäftigte aus der Werkstatt für behinderte Menschen, die auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln wollen.

Unterstützte Beschäftigung ist kein Ersatz für Berufsausbildungen oder berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen.

Rechtsgrundlage

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch:

  • § 55 Unterstützte Beschäftigung

Freigabevermerk

15.08.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg

Fragen?

Haben Sie Fragen zu den Lebenslagen oder einzelnen Dienstleistungen? Dann steht Ihnen unser Bürgerbüro mit Rat & Tat zur Seite

Ilona Gerdt
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-34
Fax (0 77 28) 648-51

Jeanette Christmann
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-35
Fax (0 77 28) 648-51

Frau
Katharina Roos
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-0
Fax (0 77 28) 648-51

Frau
Tina Maier
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-36
Fax (0 77 28) 648-51
Öffnungszeiten des Rathauses:
Montag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr