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Studiengangwechsel, Studienortwechsel und Änderungen während des Studiums

Ein Wechsel des Studiengangs bzw. der Fachrichtung oder des Studienortes sollte gut geplant werden.

Bei einem Studiengangwechsel muss geprüft werden, ob Ihnen eventuell Studienleistungen aus dem bisherigen Studiengang angerechnet werden können. Hierzu müssen Sie sich an die gewünschte Zielhochschule wenden. Dort helfen Ihnen die allgemeine Studienberatung sowie die Fachstudienberatung bei der Beantwortung der folgenden Fragen weiter:

  • Wie muss ich mich für den neuen Studiengang bewerben?
  • Handelt es sich um einen - auch im höheren Semester - zulassungsbeschränkten Studiengang?
  • Wie sehen die Bewerbungsfristen aus?
  • Wer erkennt die bisherigen hochschulische Prüfungsleistungen bzw. Module an?
  • Welche Unterlagen werden zur Anerkennung benötigt?

Bei einem Studienortwechsel - gleicher Studiengang, aber anderer Studienort - sind die Fragen ähnlich. Auch hier sollten Sie sich an die Beratungsstellen wenden, um eine Klärung der oben stehenden Fragen zu erhalten.

Achtung: Wenn Sie einen zulassungsbeschränkten Studiengang besuchen oder  wenn Sie Ihren Studienplatz über die Stiftung für Hochschulzulassung erhalten haben, ist ein Wechsel des Studienortes nicht ohne weiteres möglich. Für einen Studienplatztausch können Sie auf der Plattform des "Vereins für studentische Belange" nach einem geeigneten Tauschpartner suchen sowie weitere Informationen und Tipps rund um den Wechsel finden.

Der Studienplatztausch ist nur mit Einwilligung der Hochschule möglich.

Hinweis: Sollten Sie BAföG erhalten, erkundigen Sie sich zuerst, ob ein Wechsel der Fachrichtung bzw. des Studiengangs für Sie unschädlich ist. Weitere Informationen über Auswirkungen beim Wechsel des Studiengangs oder -orts erhalten Sie beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.

Ausländische Studierende müssen bei einem Wechsel der Fachrichtungs besondere Regelungen berücksichtigen.

Die Studierenden müssen der Hochschule verschiedene Änderungen mitteilen:

  • Änderung des Namens, der Anschrift und der Staatszugehörigkeit
  • Aufnahme eines Dienst-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses, das während des Studiums ausgeübt wird und das Studium beeinträchtigt

Freigabevermerk

09.05.2022 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg

Fragen?

Haben Sie Fragen zu den Lebenslagen oder einzelnen Dienstleistungen? Dann steht Ihnen unser Bürgerbüro mit Rat & Tat zur Seite

Ilona Gerdt
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-34
Fax (0 77 28) 648-51

Jeanette Christmann
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-35
Fax (0 77 28) 648-51

Frau
Katharina Roos
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-0
Fax (0 77 28) 648-51

Frau
Tina Maier
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-36
Fax (0 77 28) 648-51
Öffnungszeiten des Rathauses:
Montag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr