Alle Lebenslagen von A - Z

Waffen

Der Umgang mit Waffen oder Munition wird im Waffengesetz des Bundes geregelt. Er bedarf in der Regel einer Erlaubnis.

Umfangreiche Informationen zum Umgang mit Waffen und Munition erhalten Sie auf unseren Seiten in den entsprechenden Verfahrensbeschreibungen.

Tipp: Informieren Sie sich schon vor dem Kauf einer Waffe über die maßgeblichen Vorschriften und setzen Sie sich zur Klärung von Fragen mit der zuständigen Behörde in Verbindung.

Hinweis: Sie müssen Ihre Waffen so verwahren und transportieren, dass sie gegen den Zugriff anderer Personen gesichert sind. Erlaubnispflichtige Schusswaffen dürfen Sie in der Regel nur in geeigneten Sicherheitsschränken aufbewahren.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 01.09.2020 freigegeben.

Fragen?

Haben Sie Fragen zu den Lebenslagen oder einzelnen Dienstleistungen? Dann steht Ihnen unser Bürgerbüro mit Rat & Tat zur Seite

Ilona Gerdt
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-34
Fax (0 77 28) 648-51

Jeanette Christmann
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-35
Fax (0 77 28) 648-51

Frau
Katharina Roos
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-0
Fax (0 77 28) 648-51

Frau
Tina Maier
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-36
Fax (0 77 28) 648-51
Öffnungszeiten des Rathauses:
Montag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr