SCHWARZWALD-BAAR-KREISSatzung über den Betrieb der Mehrzweckhallen Niedereschach
Die Gemeinde Niedereschach betreibt folgende Mehrzweckhallen als Betrieb gewerblicher
Art (BgA)
Eschachhalle Niedereschach
Schulsporthalle Niedereschach
Schloßberghalle Kappel
Schlierbachhalle Schabenhausen
Bodenackerhalle Fischbach
Art und Umfang der Nutzung bestimmt die Gemeinde.
Durch den Betrieb der aufgeführten Mehrzweckhallen werden keine nachhaltigen Gewinne
erzielt!
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
§ 2
Außerkrafttreten der Satzung über den Betrieb der Eschachhalle
Gleichzeitig tritt die Satzung über den Betrieb der Eschachhalle v. 18.10.1999 außer Kraft.
Niedereschach, den 14.11.2022
Ragg
(Bürgermeister)
G:\R\020 Satzungen\841.3 Satzung über den Betrieb der Eschachhalle\Satzung über den Betrieb der Mehrzweckhallen
Niedereschach für Gemeinde aktuell KW 51.docx
Diese Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Sie kann spätestens mit
Wirksamwerden dieser Bekanntmachung ständig und von jedermann während der
Sprechzeiten eingesehen werden. Auskünfte über deren Inhalt werden erteilt.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder
von aufgrund der Gemeindeordnung erlassener Verfahrensvorschriften beim
Zustandekommen einer Satzung ist nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung unbeachtlich,
wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung
dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der
die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn
- die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung
oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder
- der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GO wegen Gesetzeswidrigkeit
widersprochen hat oder
- vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss
beanstandet oder ein Dritter die Verfahrensverletzung gerügt hat.
Das Bürgermeisteramt