Grundsteuer - Gewerbesteuer
Am 15. August 2024 wird die dritte Rate der Grundsteuer bzw. der Gewerbesteuer für das Jahr 2024 zur Zahlung fällig. Wir möchten auf diesen Termin hinweisen und bitten um Überweisung, sofern noch nicht geschehen. Steuerbetrag und Kassenzeichen entnehmen Sie bitte dem Steuerbescheid, der Ihnen zuletzt zugesandt wurde. Bei den Zahlungspflichtigen, die am Lastschriftverfahren teilnehmen, werden die Steuern zum Fälligkeitstermin eingezogen. Auch in Zukunft werden wir aus Kostengründen auf den Ausdruck von Steuerbescheiden verzichten, wenn gegenüber den Vorjahren keine Änderungen eingetreten sind. Bürgermeisteramt- Gemeindekasse -